Sanierung der bestehenden Scheune, Nutzungsänderung (Einbau einer barrierefreien Wohnung) auf Fl.Nr. 1415/19, Gemarkung Pettendorf (Aubergstraße, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 18.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 18.02.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Zunächst wird festgestellt, dass die im Antrag genannte Fl.Nr. 1415/9 falsch ist. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück hat richtig die Fl.Nr. 1415/19, Gemarkung Pettendorf, der TOP und die Unterlagen sind entsprechend zu ändern.

Die bestehende Scheune (Fläche 97,38 m², Höhe 3,77 m (LoD1), Satteldach) soll saniert und in ihrer Nutzung durch den Einbau einer – barrierefreien - Wohnung geändert werden. Die Ausmaße der geplanten Änderung sind 11,60 x 11,25 m (inkl. Freisitz) zzgl. eines nur teilweise bemaßten Wintergartens mit 24 m². Als Dachform wurde ein Satteldach mit 15° Dachneigung gewählt, was dem Vorhaben aufgrund der eingeschossigen Bauweise das Aussehen eines untergeordneten Anbaus zum bestehenden Anwesen verleiht.

Die in der Baubeschreibung beschriebenen zwei Stellplätze sind in der Planung nicht dargestellt. Diese sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen, die Zufahrt ist über eine private Zufahrt mit ca. 35 m gesichert. Das Grundstück ist an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen, für die zusätzliche Wohneinheit ist der bereits bestehende Anschluss zu verwenden. Die Wasserversorgung durch den WZV Naab-Donau-Regen ist ebenfalls gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Unterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. Die erforderlichen zwei Stellplätze sind bis zur Bezugsfertigkeit nachzuweisen.
  2. Die Entwässerung hat über den bereits bestehenden Anschluss zu erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist ein zusätzlicher Anschluss auf Kosten des Antragstellers zu erstellen.
  3. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser auf dem Grundstück, soweit möglich, zurückzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2021 20:09 Uhr