Abwasseranlage Pettendorf; Anschluss des Ortsteils Tremmelhausen; Beratung und Beschlussfassung über a) Genehmigung des Anschlusses an das Abwassernetz und b) Abschluss einer Sondervereinbarung mit dem Anschlussnehmer


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 08.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 08.04.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

zu a):

Im Zuge der Planungsarbeiten zur Staubfreimachung des Verbindungsweges zum Gut Tremmelhausen wurde dem Pächter vorgeschlagen, ggfs. eine Kanalleitung für das Gut mit zu verlegen. Von Seiten des Pächters wurde Interesse signalisiert. 

Diese Maßnahme kann aber in keine Fördermaßnahme integriert werden, ein finanzielles Engagement der Gemeinde Pettendorf ist bei der Investition abzulehnen.

Möglich wäre jedoch die Genehmigung des Anschlusses an den Hauptsammler mit eigener Leistungserbringung. Notwendig wäre hierbei eine ca. 700 m lange Anschlussleitung bis zur Kreisstraße R 39.

Bedingungen der Gemeinde Pettendorf:
  • Die Gemeinde Pettendorf beteiligt sich nicht an der Investition
  • Die Anlage bis zum Hauptsammler bleibt im Eigentum des Anschlussnehmers.
  • Der Anschluss wird fachgerecht hergestellt (Dichtigkeitsnachweis und Abnahme).
  • Ein Kontrollschacht entsprechend der EWS wird errichtet.
  • Die Wartung und Instandhaltung bleibt in Verantwortung des Anschlussnehmers.
  • Eine ggfs. erforderliche Grunddienstbarkeit (Kanalleitungsrecht) wird zwischen dem Anschlussnehmer und dem Eigentümer geregelt.

Unter diesen Voraussetzungen wäre es vertretbar, die Herstellungsbeiträge zwar satzungsgemäß zu erheben, aber in Form einer Investitionskostenbeteiligung wieder zurückfließen zu lassen.

Es handelt sich um derzeit insgesamt ca. 37 EW. Die bisher über eine KKA Kleinkläranlage entsorgte Einwohnerzahl liegt bei 20. Insoweit ist es auch aus Gründen der Entsorgungssicherheit sinnvoll, den Anschluss an eine regelrechte Entsorgung anzuschließen. Die Gemeinde Pettendorf hat ihre EW-Gleichwerte bei Weitem nicht genutzt. Es entsteht ein jährliches Gebührenaufkommen von rd. 800,00 € bei einem Verbrauch von ca. 700 m³.

zu b):
Die erforderliche Sondervereinbarung liegt diesem TOP bei (Anlage RIS).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Aufgrund der derzeit laufenden Bauarbeiten an der R39 lassen sich Synergieeffekte nutzen. So kann z. B. der notwendige Anschluss an den öffentlichen Kanal, der unter dem Radweg entlang der R39 verläuft, vergleichsweise friktionslos erfolgen. 

Gemeinderat Dotzler begrüßt den Anschluss an das öffentliche Netz, insbesondere sei dies dem Anschluss an eine Kleinkläranlage vorzuziehen.  Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg, warum der Pächter die Maßnahme beantragt und nicht der Eigentümer, erläutert Bürgermeister Obermeier, dass ein Erbpachtvertrag vorliegt und dem Pächter die eigenverantwortliche Wahrnehmung solch wichtiger Angelegenheiten zusteht. Unabhängig davon muss die Bruderhausstiftung formal zustimmen. 

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf besteht, stellt Bürgermeister Obermeier nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung: 

Beschluss

zu a): Der Gemeinderat genehmigt den Anschluss an das Kanalnetz und befürwortet die vorgeschlagenen Bedingungen unter der Maßgabe, dass aufsichtsrechtlich keine Einwände zu erwarten sind.

16 : 0 Stimmen

zu b): Der Gemeinderat genehmigt die Sondervereinbarung inhaltlich und bevollmächtigt den Ersten Bürgermeister Eduard Obermeier zum Abschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2021 15:16 Uhr