Antrag auf isolierte Befreiung: Aufbau eines Satteldaches auf eine bestehende Garage auf Fl.Nr. 48/39, Gemarkung Pettendorf, Parz. 17 im BG "Auf der Setz" (Friedrichstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 15.04.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Es ist geplant, auf einer bestehenden Garage (Flach- bzw. leichtes Pultdach DN 3°) das Dach wegen Undichtigkeit mit einem Satteldach DN 33° zu ersetzen. Die Ausmaße der bestehenden Garage betragen 9,65 x 6,03 m. Im Bebauungsplan ist in den zeichnerischen Festsetzungen für Garagen ein Flachdach vorgeschrieben, es ist daher eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich.

Beantragt ist das Vorhaben als isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Da das Vorhaben aber nicht den Vorgaben der Verfahrensfreiheit entspricht (Fläche mehr als 50 m², Länge an der Grundstücksgrenze mehr als 9,00 m) ist eine isolierte Befreiung nicht möglich, es ist das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Der Fehler liegt nicht beim Antragsteller, sondern beim Bauamt, da eine unrichtige Auskunft über das erforderliche Verfahren erteilt wurde.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Friedrichstraße“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich bzw. die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Kanalanschluss zu erfolgen.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Das erforderliche Baugenehmigungsverfahren ist einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 20:20 Uhr