Antrag auf Nutzungsänderungen: Mietwohnung im KG wird Ergotherapiepraxis und bestehende Ergotherapiepraxis im EG wird wieder Mietwohnung auf Fl.Nr. 28/6, Gemarkung Pettendorf, Parz. 63 im Bebauungsplan "Am Weingert" (Am Weingert, Pettendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Bauausschuss, 15.04.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.02.2017 mit der Nutzungsänderung der Mietwohnung im EG zu Praxisräumen und beschloss, dieser sein Einvernehmen zu erteilen und war mit einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Nun ist geplant, die Praxis in das KG zu verlegen, dadurch ergibt sich zum einen ein barrierefreier Zugang und zum anderen wird die Praxis größer (90 m²). Die erforderliche Betriebsbeschreibung liegt den Antragsunterlagen bei. Die Räume im EG sollen dann wieder als Mietwohnung genutzt werden.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Am Weingert“ erschlossen, die Wasserversorgung ist nicht erforderlich bzw. die Abwasserbeseitigung (Niederschlagswasser) hat über den bestehenden Kanalanschluss zu erfolgen.
Stellplatzbedarf:
Die Praxis wird von der Antragstellerin und einer Mitarbeiterin betrieben, sie erreichen beide die Praxis fußläufig. Patientenverkehr findet nur einzeln statt. Derartige Betriebe/Praxen haben gemäß der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung in Verbindung mit der GaStellV zwei Stellplätze nachzuweisen, diese werden vor dem Gebäude zur Verfügung gestellt.
Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Erteilung einer Ausnahme von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.05.2021 20:20 Uhr