Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 66/6, Gemarkung Kneiting, Parzelle 3 im Bebauungsplan "Kneiting-Nord" - 4. Änderung (Alte Straße, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 15.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 15.04.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bauausschuss/Verwaltung befasste sich bereits mit einer Bauvoranfrage zu dem Vorhaben in seiner Sitzung vom 19.11.2020 und beschloss, hinsichtlich der Dachneigung (20-25°) und der Erweiterung der Garagenfläche um 4 m nach Norden die angefragte/n Befreiung/en in Aussicht zu stellen.

Es ist geplant ein Hauptgebäude in den Ausmaßen von 12,115 x 10,115 m und einer Garage mit 8,74 x 7,74 m zu errichten. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

Grundsätzliches:
Im Bebauungsplan wurde festgesetzt, dass für die Vorhaben eine GRZ von 0,3 und eine max. Fläche von 100 m² für das Hauptgebäude vorzusehen ist. In der Praxis hat sich dies als nicht sinnvoll bzw. praktikabel gezeigt. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt, Bauleitplanung, wurde von der Verwaltung daher festgelegt, dass nur die Festsetzung hinsichtlich der GRZ in diesem Teilbereich des Bebauungsplanes Anwendung findet.


Bebauungsplan
Bauantrag
Bauweise (max. 2 VG)
E+D
E+I
Wandhöhe (talseitig)
max. 6,35 m
5,90 m
Dachneigung
36 – 43°
25°
Dacheindeckung
rot oder rotbraun
anthrazit



Situierung Garage
Überschreitung der Baugrenzen im Süden um ca. 2,00 m,

dadurch verbleibt eine Stauraumtiefe von 4,895 m



Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich beantragt, der Antrag mit Begründung liegt den Unterlagen bei.

Erschließung:
Das Grundstück ist über die Ortsstraße „Alte Straße“ und über die Privatstraße Fl.Nr. 66, Gemarkung Kneiting, straßenmäßig erschlossen, das erforderliche Geh- und Fahrtrecht ist vorhanden. Die öffentliche Abwasserbeseitigung wird derzeit hergestellt, die Wasserversorgung befindet sich derzeit ebenfalls im Bau und ist durch eine Sondervereinbarung mit dem WZV Naab-Donau-Regen und dem Erschließungsträger gesichert.

Stellplatzbedarf:
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes i.V.m. der gemeindlichen Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen je Wohneinheit zu führen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist dies nachgewiesen.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Bauweise, Dachneigung, Dacheindeckung, Überschreitung Baugrenzen Garage) einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 20:20 Uhr