Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Holzzauns als Sichtschutz mit einer Höhe von 1,80 m auf Fl.Nr. 94/48, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 23 im Baugebiet "Pettendorf-Südwest" (Pfarrer-Groden-Straße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Bauausschuss, 20.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 5. Bauausschuss 20.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Es ist geplant, einen grauen Holzzaun in Form von Holz-Sichtschutzelementen in einer Höhe von 1,80 m entlang des dahinter liegenden Pools auf einer Länge von ca. 20,00 m zu errichten. Begründet wird dies wie folgt:
  • Sichtschutz (Respekt anderer Kulturen und Religionen in Bezug auf die Freizügigkeit beim Baden),
  • Lärmschutz (erhöhte Lärmbelastung durch Baden),
  • Spritzschutz (es handelt sich um einen Süßwasser-Pool. Eigene Pflanzen oder Hecken bzw. die des Nachbarn entlang der Seite des Pools können durch Spritzer vom Poolwasser verätzt werden),
  • Sicherheitsaspekt bei spielenden Kindern oder Tieren (eine Hecke würde im Vergleich zu einer sofortigen Fertigstellung des Zauns mi 1,80 m Höhe einige Jahre dauern, bis diese die Höhe und v.a. die Dichtigkeit erreicht hätte. Durch die sofortige Errichtung kann ggf. ein unglückliches Hineinfallen von Kindern oder Tieren mit verheerenden Folgen verhindert werden. Ein Zaun von lediglich geringerer Höhe könnte von Kindern bestiegen werden),
  • Geländeverlauf (aufgrund der Gartengestaltung, d.h. Aushub des gesamten Gartenbereichs, liegt unser Garten deutlich unterhalb der Ursprungsgeländehöhe.

Festsetzung Bebauungsplan/Gegenstand der Befreiung:
In den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7a sind Einfriedungen im WA als Zäune ohne Sockel bis 120 cm Höhe zulässig. Hier sind jedoch nur Zäune an der Grundstücksgrenze gemeint, der beantragte Sichtschutz ist teilweise bis zu 1,50 m von der Grundstücksgrenze. Es ist daher eine Befreiung bzgl. einer Bebauung außerhalb der Baugrenzen erforderlich.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 17.06.2021 19:30 Uhr