Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Gemeinderat, 05.08.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat fasste in seiner Sitzung vom 05.12.2019 bereits den Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des o.g. Bauleitplanverfahrens unter folgenden Bedingungen:
- In der Planung ist zu berücksichtigen, dass ausschließlich Einzel- und Doppelhäuser mit max. zwei Vollgeschossen entstehen dürfen.
Sämtliche Kosten für die Planung und Erschließung sind vom Bauträger zu tragen.
Zur Regelung dieser Bedingungen ist mit dem Bauträger ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Der Städtebauliche Vertrag mit dem Bauträger wurde am 25.09.2020 abgeschlossen. Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes des beauftragten Ing.-Büros Längst & Voerkelius, Landshut, vertreten durch Herrn Dipl.-Ing. Ulrich Voerkelius, liegt in der Anlage bei.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt den anwesenden Planer, Herrn Voerkelius vom Planungsbüro Längst & Voerkelius.
Herr Voerkelius informiert den Gemeinderat über die Inhalte des Bebauungsplans und schlägt vor, die bisherige vorgesehene Festsetzung bezüglich der Dachform „Pultdach“ ersatzlos zu streichen. Grund hierfür ist, dass bei einer energetisch sinnvollen Ausrichtung der Gebäude mit Pultdach, z. B. für die Nutzung von Photovoltaik, an der Nordseite hohe Wandhöhen entstehen müssen, die nicht nur die optische Erscheinung der Gebäude beeinträchtigen, sondern auch ungünstige Auswirkungen auf die Nachbarbebauung entwickeln können. Es wird daher vorgeschlagen, im gesamten Plangebiet nur Satteldächer mit einer Dachneigung bis 22o verbunden mit der Bauweise E+1 zuzulassen. Des Weiteren informiert Herr Voerkelius, dass nach einem Sickerversuch festgestellt werden konnte, dass auf den Grundstücken Regenwasser im notwendigen Umfang versickern kann. Der Straßenraum wird abgeführt auf den Regenwasserkanal. Im Rahmen der Grünordnung ist pro Grundstück ein Baum vorgesehen. Die Stellplätze befinden sich alle auf Privatgrundstücken. Das Baugebiet weist insoweit keine städtebaulichen Problemlagen aus und ist mit dem vorgelegten Entwurf mit angemessenen Grundstücksgrößen versehen. Die zugelassene Bebauung korrespondiert sehr gut mit der Umgebungsbebauung.
Gemeinderat Amann merkt an, dass die Ausfahrt Richtung Hauptstraße aufgrund der Böschungssituation trotz des vorgesehenen Sichttrichters problematisch sein kann. Aus seiner Sicht muss man an der Einfahrtsstelle abböschen, da es sonst eine Gefahrenstelle ist. Herr Voerkelius merkt an, dass nach den Berechnungsmodellen des beteiligten Büros S² hier keine Probleme mit dem Sichtdreieck bestehen sollten. Insbesondere unter Berücksichtigung der zulässigen Geschwindigkeit sind aus planerischer Sicht keine Probleme zu erwarten. Herr Voerkelius weist abschließend darauf hin, dass sich der Einfahrtstrichter auf öffentlichen Grund befindet. Gemeinderat Amann vertritt weiterhin die Ansicht, dass bezüglich dieser Thematik eine vertiefte sachliche Prüfung stattfinden sollte, insbesondere müsse geprüft werden, ob der Trichter ggf. weiter aufgemacht werden muss. Bürgermeister Obermeier schlägt vor, dieses Thema im weiteren Verfahren abschließend zu klären und nochmals von S² prüfen zu lassen.
Gemeinderätin Vetter-Löffert plädiert dafür, dass bezüglich der Zäune unbedingt verhindert werden müsste, dass Plastikzäune, große Sichtschutzwände und Kunststoffverkleidungen an Zäunen zugelassen werden. Zu vermeiden sind insbesondere geschlossene Sichtschutzzäune mit Plastikverkleidung. Auch Stabgitterzäune sollten aus ästhetischen Gründen vermieden werden. Auf Rückfrage von Bürgermeister Obermeier, welche Zauntypen überhaupt zulässig sein sollen, verweist Gemeinderätin Vetter-Löffert auf die Möglichkeit Holzzäune oder im schlechtesten Fall Maschendrahtzäune zuzulassen. Nach kurzer Diskussion im Gemeinderat wird vorgeschlagen, beschlussmäßig über die Zulässigkeit von Maschendraht, Doppelstab- oder Senkrechtlattenzaun abzustimmen. Die Höhe soll auf das übliche Maß (1,20 m) begrenzt werden.
Gemeinderätin Muehlenberg frägt an, inwieweit Fußwegeverbindungen in Richtung Süden vorgesehen seien. In diesem Zusammenhang wird auf die grundsätzliche Haltung des Gemeinderates hingewiesen, Fußwegeverbindungen zu optimieren. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass dies grundsätzlich wünschenswert wäre, jedoch aufgrund der Oberlieger planerisch und faktisch nicht umsetzbar sei.
Im Dorferneuerungsprozess Pettendorf ist allerdings die Zielsetzung erfolgt, entlang der Hauptstraße auch im südlichen Bereich einen Gehweg zu realisieren.
Nachdem im Gemeinderat keine weitergehende Diskussion stattfindet, schlägt Bürgermeister Obermeier vor, über folgende Punkte abzustimmen:
Beschluss
Beschluss
Einfriedungen sind mit einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig. Sie dürfen nur als Maschendraht-, Doppelstab- oder Senkrechtlattenzaun ausgebildet werden und nicht blickdicht gestaltet werden.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Auf Pultdächer wird verzichtet, im gesamten Baugebiet sind nur Satteldächer mit entsprechenden Neigungen bis 22o zulässig.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Einmündungsbereich wird auf verkehrswirksame Auswirkungen geprüft.
15 : 0 Stimmen
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Entwurf in der Fassung vom 05.08.2021 mit den heute beschlossenen Änderungen (siehe Sachverhalt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2021 14:36 Uhr