Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB), Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Lappersdorf - Stachus" und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren;
Beratung und Beschlussfassung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Gemeinderat, 07.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 13.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Lappersdorf – Stachus“ beschlossen. Die vom Planungsbüro Bernhard Bartsch Dipl. Ing. (FH), Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, Bergstraße 25, 93161 Sinzing, ausgearbeitete Entwurfsplanung in der Fassung vom 02.08.2021 wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 02.08.2021 behandelt.
Die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 590/6 und 590/7 jeweils Gemarkung Lappersdorf befinden sich derzeit im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan als gemischte Bauflächen (M) dargestellt. Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt, die bauliche Nutzungsmöglichkeit in Wohnbauflächen (WA) zu ändern. Geplant wird die zusätzliche Schaffung von Wohnraum im Geschoßwohnungsbau und die Entwicklung öffentlich wirksamer Freiflächen.
Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Parallel dazu erfolgt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf unter Beachtung von § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 4 Abs. 1 BauGB über die beiden Bauleitplanverfahren (Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Lappersdorf – Stachus“ und 1. Änderung des Flächennutzungsplanes) unterrichtet. Die Unterlagen dienen vorrangig der allgemeinen Information.
Es wird darum gebeten, zu den Entwürfen der Bauleitpläne bis spätestens 18.10.2021 Stellung zu nehmen. Soweit bis zum genannten Termin keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die Planungen keine Belange der Gemeinde Pettendorf berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2021 13:39 Uhr