Neubau eines Zweifamilienhauses KfW 40 auf Fl.Nr. 345/5, Gemarkung Pettendorf (Rüdigerstraße, Eibrunn)


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Bauausschuss, 16.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 9. Bauausschuss 16.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Zweifamilienhaus in den Ausmaßen von 11,00 x 9,00 m in E+D-Bauweise mit Satteldach (DN 48°) und einem Kniestock von 1,40 m zu errichten.

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Rüdigerstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung (Schmutzwasser) ist durch einen bestehenden Anschluss gesichert, Die Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt über 2 Regenwasserzisternen a`9.000 Liter und einem Notüberlauf in eine Sickermulde. Die Trinkwasserversorgung ist ebenfalls gesichert.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 4 neue Stellplätze für das Bauvorhaben benötigt (2 Stellplätze je Wohneinheit gemäß Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde). Geplant sind 2 Stellplätze im Kellergeschoss und 2 Stellplätze unmittelbar davor. Dies entspricht nicht den Vorgaben der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde, da der Zufahrtsbereich zu den Garagen der erforderliche Stauraum ist. Zudem wären die geplanten Garagen im KG durch die derzeitige Planung sog. „gefangene Stellplätze“ welche in der Stellplatzberechnung nicht berücksichtigt werden können.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Weigl erläutert den Sachverhalt.  Im Ausschuss wird seitens Gemeinderat Dotzler darauf hingewiesen, dass die Dachneigung ungewöhnlich steil sei. Üblich wären max. bis zu 45°. Kritisch gesehen wird auch die Höhe der Gabionen und deren Dominanz. Hier sollten Alternativlösungen angeregt werden. Bürgermeister Weigl schlägt vor, dies im Beschluss aufzunehmen. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Bis zur Bezugsfertigkeit sind zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung zu stellen, der Stauraum vor den Garagen im Kellergeschoss ist gemäß § 5 Abs. 7 der Stellplatz- und Garagensatzung der Gemeinde Pettendorf freizuhalten. Für die Einfriedung sind Ersatzmaßnahmen zu prüfen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2021 08:06 Uhr