Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 74 "Viehhausen-Nord", Gemeinde Sinzing;
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderat, 04.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27.11.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 74 „Viehhausen-Nord“ in Viehhausen beschlossen. Vom Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing wurde in der Sitzung am 22.09.2021, der Entwurf in der Fassung vom 22.09.2021 für die öffentliche Auslegung und Fachstellenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, gebilligt.
Die Gemeinde Pettendorf wird als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB, hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und um Stellungnahme gebeten.
Es wird darum gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 08.11.2021 abzugeben. Wird sich nicht fristgerecht geäußert, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die o.g. Bauleitplanung nicht berührt wird und mit dem Entwurf Einverständnis besteht.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Bauleitplanung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.12.2021 14:57 Uhr