Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen und Anbau eines Wintergartens (Tektur) auf Fl.Nr. 107 und 108/1, Gemarkung Pettendorf (Sühnekreuzweg, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Bauausschuss, 18.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 18.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 19.04.2018 mit einer Bauvoranfrage und am 20.09.2018 dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von Oldtimergaragenstellplätzen und dem Anbau eines Wintergartens und beschloss, sein Einvernehmen unter der Voraussetzung zu erteilen, dass die Bodenplatte und die Wende mediendicht herzustellen sind, soweit ein möglicher Schadstoffeintrag dies erfordert.

Das Landratsamt erteilte die beantragte Baugenehmigung mit Bescheid-Nr. S 43-2018-1495 am 29.10.2018 mit Hinweisen und Auflagen des Bauamtes sowie der o.g. Auflage der Gemeinde.

Zur Tektur vom 08.11.2021:
Lt. Auskunft des beauftragten Planungsbüros unterscheidet sich die Tektur zur Baugenehmigung nur in der Ausführung der Westgarage. Diese wird höher (Traufhöhe neu 4,99 m + 1,955 m), die Dachneigung des Pultdaches wird flacher (vorher 12°, jetzt 6°) und die geplante Hebebühne fällt weg, da nur noch eine reine Garagennutzung vorgesehen ist.

Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens ist eine Abstandsflächenübernahme für 38,77 m² auf der Fl.Nr. 94/96, Gemarkung Pettendorf, notwendig. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt den Antragsunterlagen bei. Eigentümer dieses Grundstücks ist die Gemeinde Pettendorf, die Fläche wird als Grünfläche genutzt. Gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO dürfen Abstandsflächen auf öffentlichen Grünflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.

Erschließung: 
Die Grundstücke sind straßenmäßig über die Ortsstraße „Sühnekreuzweg“ erschlossen. Die Zufahrt zu den Garagen soll jedoch über die Pfarrer-Groden-Straße, die gemeindliche Wendeanlage und den angrenzenden Gehweg auf der Fl.Nr. 94/96, Gemarkung Pettendorf, im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ erfolgen. 

Die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Es werden keine zusätzlichen Stellplätze benötigt.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, diese ist vollständig.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Tektur sein Einvernehmen unter folgenden Voraussetzungen:
  1. An der Auflage, die Bodenplatte und die Wende mediendicht herzustellen, soweit ein möglicher Schadstoffeintrag dies erfordert, wird festgehalten.
  2. Die Nutzung der Zufahrt über die Wendeanlage und den Gehweg im Baugebiet „Pettendorf-Südwest“ ist nur im Rahmen der erforderlichen Baumaßnahmen möglich, weitergehende Regelungen sind über den Gemeinderat zu beantragen. 
  3. Schäden an der Wendeanlage oder dem genannten Gehweg, die während oder durch die Baumaßnahmen entstanden sind, sind durch den Antragsteller beheben zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2021 19:39 Uhr