Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Beratung und Beschlussfassung über die Notbestellung des 1. und 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderat, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Amtszeit des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf endet nach sechs Jahren am 20.02.2022 und die Amtszeit des 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf endet am 21.02.2022. Grundsätzlich werden die Neuwahlen der Kommandanten in einer Dienstversammlung (zusammen mit der Jahreshauptversammlung der Feuerwehren) immer am 06.01. des entsprechenden Jahres durchgeführt. 

Wegen der seit März 2019 bestehenden Corona-Pandemie konnte die Jahreshauptversammlung der Feuerwehren am 06.01.2022 unter den bestehenden Auflagen nicht durchgeführt werden. Nachdem nicht absehbar ist, wie lange diese Einschränkungen gelten und somit eine zeitnahe Durchführung der Wahl des Kommandanten und seines Stellvertreters nicht gesichert ist, kann die Gemeinde von der Möglichkeit des Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) Gebrauch machen und einen Notkommandanten sowie einen Notstellvertreter bestellen. Dies ist auch bereits vor Ablauf der dort genannten Dreimonatsfrist nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten bzw. Stellvertreters möglich. Spätestens drei Monate nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten oder Stellvertreters muss die Gemeinde sogar eine Bestellung vornehmen, wenn kein Nachfolger gewählt werden konnte.

Das Feuerwehrgesetz geht vom Grundsatz der demokratischen Legitimation des Feuerwehrkommandanten aus. Die Wahl des Kommandanten und/oder seines Stellvertreters ist daher baldmöglichst nach Wegfall der pandemiebedingten Hinderungsgründe nachzuholen. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt hiermit Herrn Christoph Vetter ab 21.02.2022 zum Notkommandanten und Herrn Benedikt Manz ab 22.02.2022 zum Notstellvertreter des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf. Nach Ablauf der pandemiebedingten Einschränkungen ist nach Rücksprache mit der Vereinsführung der Freiwilligen Feuerwehr Pettendorf eine Dienstversammlung mit Neuwahlen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2022 10:34 Uhr