Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Am Klosterfeld" in Viehhausen, Gemeinde Sinzing; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderat, 13.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 13.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 die Änderung eines Bebauungsplanes Nr. 45 „Am Klosterfeld“ in Viehhausen mittels Deckblatt Nr. 2 beschlossen. Vom Gemeinderat der Gemeinde Sinzing wurde in der gleichen Sitzung am 15.12.2021, der Entwurf in der Fassung vom 15.12.2021 für die öffentliche Auslegung und die Fachstellanhörung gebilligt.

Die Gemeinde Pettendorf wird als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 2 BauGB, hiermit von der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet, bzw. wird als Nachbargemeinde die Planung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB abgestimmt und um Stellungnahme gebeten. 

Es wird darum gebeten, gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes bis zum 01.02.2021 abzugeben. Wird sich nicht fristgerecht geäußert, so wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die o.g. Bauleitplanung nicht berührt werden und mit dem Entwurf Einverständnis besteht. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Bauleitplanung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2022 10:34 Uhr