Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Waldweg" des Markt Lappersdorf, Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderat, 13.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bau- und Vergabeausschuss des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der Beteiligung der Behörden und sonstigen Fachstellen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu dem im Betreff genannten Bauleitplanverfahren abgewogen. Auf Grundlage dieser Abwägung wurde der Entwurf des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 06.12.2021 in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 06.12.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum beiliegenden Entwurf gebeten. Soweit bis spätestens 10.02.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.01.2022 bis einschließlich 10.02.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 28.12.2021 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2022 10:34 Uhr