Vollzug der Baugesetze;
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen BPlan "Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Benhof" und 3. Änderung des FNP im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) durch den Markt Lappersdorf; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Gemeinderat, 03.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat des Marktes Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 10.08.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für das „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Benhof“ beschlossen. Gleichzeitig ist die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan beschlossen worden. Es handelt sich hierbei um das 3. Änderungsverfahren, das nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt wird. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 10.01.2022 ist der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan und der Vorentwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 10.12.2021, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen worden.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird nun die Gemeinde Pettendorf gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die beiden Bauleitplanverfahren unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Die beigefügten Vorentwurfsunterlagen (Anlage RIS) in der Fassung vom 10.12.2021 dienen vorrangig der allgemeinen Information.
Soweit bis spätestens 01.03.2022 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden, öffentlichen Belange durch die Bauleitplanungen nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 2 Halbsatz 1 BauGB in der Zeit vom 28.01.2022 bis einschließlich 01.03.2022 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 28.01.2022 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.03.2022 10:36 Uhr