Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung; hier: § 31 Art der Bekanntmachung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Gemeinderat, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 3. Gemeinderat 03.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird festgestellt, dass sich durch die derzeitige Regelung (Veröffentlichung im Amtsblatt) und die sich daraus ergebenden festen Daten zzgl. der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Fristen, bei z.B. Bauleitplanverfahren unnötige Wartezeiten zwischen den Verfahrensschritten ergeben. Durch die Änderung auf den Anschlag an die Gemeindetafeln kann auf erforderliche Termine individuell eingegangen, die Verfahren entsprechend gestraffter durchgeführt werden.

Die Bekanntgabe im Amtsblatt kann zusätzlich, rein zur Information, erfolgen

Es wird daher folgende Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates unter V. - Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen vorgeschlagen

Bisher:
§ 31 Art der Bekanntmachung
Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde amtlich bekannt gemacht.

Künftig neu:
§ 31 Art der Bekanntmachung
(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln bekanntgegeben wird. 2Der Anschlag wird an den Gemeindetafeln erst angebracht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Er wird an allen Gemeindetafeln angebracht und frühestens nach 14 Tagen wieder abgenommen. 4Es wird schriftlich festgehalten, wann der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an allen Gemeindetafeln hingewiesen.

(3) Die Gemeinde unterhält folgende Gemeindetafeln:

1.
Rathaus Pettendorf (Haupteingang)
6.
Kneiting, Keltenstr. (Friedhofsmauer)
2.
Pettendorf, Pfarrer-Kneissl-Str. (Spielplatz)
7.
Mariaort, Naabstr. (gegenüber Gasthof Krieger)
3.
Pettendorf, Hauptstr. 13a (Bushaltestelle)
8.
Neudorf, Gartenstr. (Bushaltestelle)
4.
Adlersberg, Marienstr. (Spielplatz)
9.
Reifenthal, Blumenstr. (Bushaltestelle)
5.
Aichahof, Am Mätzgraben (Grünanlage)
10.
Schwetzendorf, Dorfstr. (Bushaltestelle)





Diskussionsverlauf

GL Antretter erläutert den Sachverhalt. Gemeinderätin Muehlenberg und Gemeinderätin Vetter-Löffert merken kritisch an, dass durch die Änderung der Bekanntmachung unter Umständen weniger Bürger*innen auf die Bekanntmachungen aufmerksam werden, als durch die bisherige Methode. Gemeinderätin Muehlenberg ergänzt zudem, dass die Umstellung aus ihrer Sicht sogar einen Rückschritt darstelle. 
Bürgermeister Obermeier informiert, dass durch die Änderung der Bekanntmachung per se kein Rechtsnachteil für den Bürger entstehe, aber die Verwaltung in manchen Verfahren, insbesondere den Bebauungsplanverfahren im mehrere Wochen Zeit einsparen könne. Die Publikation auf der Homepage und ebenso die Veröffentlichung der Inhalte in der Pettendorf aktuell bleibe davon unberührt. Lediglich die Art der Bekanntmachung ändere sich. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Änderung der Geschäftsordnung zur Art der Bekanntmachung (§ 31) zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 24.04.2022 12:03 Uhr