Bauvoranfrage auf Neubau einer Lagerhalle mit Büroteil auf Fl.Nr. 78/11, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 6 (Tfl.) der 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Pettendorf" (Schloßstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Bauausschuss, 17.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 3. Bauausschuss 17.03.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt eine Lagerhalle mit Büroteil zu errichten, die als Lagermöglichkeit für Baustoffe und Maschinen dienen soll. Die Lagerhalle soll mit einem Pult- oder Satteldach (DN 15°) versehen werden. Der Bau wird in zwei Bauabschnitte unterteilt (BA I und BA II). Außenmaße: (BA I: 22 m x 10 m - Firsthöhe 7 m); (BA II: 20 m x 10m – Firsthöhe 7m). Das Gebäude soll in Stahlkonstruktion mit Sandwich-Paneelen realisiert werden.

Das geplante Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

Bebauungsplan
Bauvoranfrage
Dachneigung SD:
22 – 32°
15°
Dachneigung PD:
7 – 14°
15°



Ferner wird durch die Situierung des Gebäudes unmittelbar an der Grundstücksgrenze nach Süden die Baugrenze um 5 m überschritten. Zudem kann dann bei Realisierung des geplanten Vorhabens die in der Grünordnung in diesem Bereich festgesetzte, freiwachsende Hecke nicht mehr gepflanzt werden.

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Schloßstraße“ und eine separate Zufahrt erschlossen, die Abwasserentsorgung ist gesichert, die Trinkwasserversorgung ist gesichert.

Abstandsflächen:
Durch die beabsichtigte Bebauung an der Grenze ist eine Abstandsflächenübernahme von ca. 66,5 m² auf der Fl.Nr. 78/14 (BA I) und ca. 99,75 m² auf der Fl.Nr. 78 (BA I+II) durch die Gemeinde Pettendorf erforderlich. Gemäß Art. 6 Abs. 5 BayBO beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils aber mindestens 3 m. Die vorliegenden Berechnungen gehen von einer Tiefe von 3,50 m aus.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt (Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO).

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden. Den zur Realisierung der Bauvorhaben notwendigen Übernahmen von Abstandsflächen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 19:53 Uhr