Neubau einer Wohnanlage bestehend aus 4 Doppelhaushälften mit 4 Garagenstellplätzen im Keller und 4 Stellplätzen auf Fl.Nr. 222/1, Gemarkung Pettendorf (Weinbergstraße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits mehrfach mit einer möglichen Bebauung auf dem genannten Grundstück. In den Sitzungen vom 20.04.2017 bzw. 15.03.2018 verweigerte er einer Bauvoranfrage auf Errichtung von 5 Reihenhäusern und einer informellen Anfrage zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern jeweils seine Zustimmung. In der Diskussion vom 20.04.2017 wurde erklärt, dass hier nur max. eine Bebauung mit 2 Doppelhäusern in Betracht käme. Einer darauf erfolgten Bauvoranfrage auf Errichtung von 4 Doppelhaushälften erteilte der Bauausschuss in seiner Sitzung vom 15.07.2021 sein Einvernehmen.

Zum Antrag vom 31.03.2022:
Es wird beabsichtigt eine Wohnanlage mit vier Doppelhaushälften mit jeweils 1 WE zu errichten. Die Gebäude der beiden Doppelhäuser weisen jeweils die Ausmaße von 17,00 m x 13,00 m auf. Als Bauweise wurde E+I+D mit einem Satteldach (DN 28°) gewählt.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Ortsstraße „Weinbergstraße“ gesichert. Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung bereits angeschlossen. Der Anschluss an die Kanalisation ist ebenfalls gesichert, ggfs. muss die Dimensionierung des vorhandenen Anschlusses geprüft werden.

Stellplätze:
Der erforderliche Stellplatzbedarf (2 Stellplätze je WE) wird durch 4 Garagenstellplätzen im UG des Doppelhauses DHH3/DHH4 sowie durch 4 oberirdische Stellplätze nachgewiesen.

Nachbarbeteiligung:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Diskussionsverlauf

BA-Mitglied Dotzler stellt fest, dass die vorgelegte Planung nicht der Bauvoranfrage vom 15.07.2021 entspricht. Den Baukörpern, denen in dieser zugestimmt wurde, waren deutlich kleiner. BA-Mitglied Bosl schließt sich dieser Meinung an und stellt zusätzlich fest, dass die Bebauung aus seiner Sicht zu dicht und zudem ohne jeglichen Gartenanteil ist.

In den Planungen sind keine Gebäude, Räumlichkeiten für die Abstellung von Geräten, Mülltonnen oder ähnlichem, so BA-Mitglied Amann. Diese zusätzlich noch erforderlichen Gebäude, wenn auch untergeordnet, würde die ohnehin schon dichte Bauweise noch verstärken.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt den beantragten 4 WE sein Einvernehmen. Einer zusätzlichen Schaffung von weiteren WE auf dem Grundstück (z.B. durch Schaffung von Einliegerwohnungen) kann nicht zugestimmt werden. Auf die zu prüfende Dimensionierung des vorhandenen Kanal-Anschlusses wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 6

Datenstand vom 20.05.2022 08:53 Uhr