Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 83 Tfl., Gemarkung Kneiting, Parzelle 6 im Baugebiet "Zur Alten Mühle II" (Zur Alten Mühle, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt ein Einfamilienhaus in E+I–Bauweise in den Ausmaßen von 12,86 x 10,74 m mit einem Satteldach (DN 23°) zu errichten. Die geplante Doppelgarage weist die Maße von 7,49 x 6,00 m auf und soll mit einem Flachdach mit Begrünung ausgeführt werden.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über die Gemeindeverbindungsstraße „Zur Alten Mühle“ gesichert. Die Abwasserentsorgung ist über die bestehende Kanalisation möglich. Gemäß Vereinbarung mit dem Bauherrn ist der erforderliche Grundstücksanschluss auf seine eigenen Kosten zu erstellen.

Zur Wasserversorgung teilt der Zweckverband Naab-Donau-Regen in seiner Stellungnahme vom 20.04.2022 mit, dass das Grundstück Fl.Nr. 83 bereits über eine Versorgungsleitung in der Keltenstraße an die Wasserversorgung angeschlossen ist. Sollte das Grundstück aus der Fl.Nr. 83 Tfl., wie auf dem Eingabeplan dargestellt, neu gebildet werden, so ist die Erschließung derzeit als nicht gesichert zu betrachten. In der Straße „Zur Alten Mühle“ führt keine Versorgungsleitung an die Fl.Nr. 83 heran. Ggf. könnte aber die Erschließung aufgrund eines Leitungsführungsrecht (notarielle Dienstbarkeit) über das Vorderliegergrundstück gesichert werden.

Info Bauamt: Derzeit wird durch die Verwaltung ein städtebaulicher Vertrag zur Erschließung (Erschließungsvertrag) des Baugebietes „Zur Alten Mühle II“ mit dem Antragsteller vorbereitet, der u.a. eine noch abzuschließende Zweckvereinbarung mit dem WZV Naab-Donau-Regen zur Regelung der Wasserversorgung des Baugebietes vorsieht.

Nachbarbeteiligung:
Die vorgeschriebene Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen. Auf die Ausführungen des WZV Naab-Donau-Regen und des Bauamtes zur künftigen Wasserversorgung und den noch zu erstellenden Erschließungsvertrag wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2022 08:53 Uhr