Bauvoranfrage über Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle auf Fl.Nr. 175, Gemarkung Kneiting (Lindenweg, Kneiting)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Bauausschuss, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 4. Bauausschuss 21.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich erstmalig mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Getreide und Maschinen auf der o.g. Fl.Nr. in seiner Sitzung vom 17.02.2011. Das Landratsamt Regensburg erteilte anschließend hierfür den Vorbescheid-Nr. S43-2011-0268 vom 24.03.2011, dessen Geltungsdauer mehrmals verlängert wurde. Dem am 25.04.2018 eingereichten Antrag auf Baugenehmigung wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 07.11.2018 (Az. S 43-2018-0828) stattgegeben, die Halle (35,40 x 22,00 m) wurde zwischenzeitlich fertiggestellt.

Zur Bauvoranfrage vom 08.04.2022:
Die Planung sieht eine weitere Maschinen- und Lagerhalle mit den Ausmaßen 35,40 x 15,00 m mit einem Satteldach (DN 20°) vor. Die gestalterische Ausführung soll analog der bereits bestehenden Halle erfolgen. Als Begründung wird angeführt, dass die aktuell gepachteten Hallen im Gutshof Etterzhausen wegen Umbaumaßnahmen und Umnutzung langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Die bereits errichtete Maschinen- und Lagerhalle auf dieser Fl.Nr. kann diesen zusätzlichen Bedarf, bedingt auch durch weitere Flächenzugänge und mittlerweile intensivere Getreidelagerung, nicht decken.

Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Lindenweg“, Fl.Nr. 177, gesichert. Das Vorhaben benötigt weder einen Strom-, Wasser- noch einen Abwasseranschluss. Zu der über das Grundstück verlaufenden 20 kV-Freileitung der REWAG muss der erforderliche Sicherheitsabstand von 3,0 m eingehalten werden.

Die Rückhaltung des auch hier anfallenden, nicht unerheblichen Niederschlagswassers ist auf dem Grundstück durch die Anlage einer ausreichend dimensionierter Sickermulde zu gewährleisten. Durch den Überlauf der Sickermulde dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden.

Nachbarbeteiligung:
Von der Durchführung der Nachbarbeteiligung wurde gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO abgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der Bauvoranfrage sein Einvernehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.05.2022 08:53 Uhr