Vollzug der Straßenverkehrsordnung; Beratung und Beschlussfassung über das Aufstellen der VZ 276 (Überholverbot) im Kurvenbereich der Dominikanerinnenstraße Adlersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 02.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 02.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Antrag geht zurück auf eine Anregung des Gemeinderatsmitgliedes Lars Sikkes vom 07.10.2021. Hierin wird die Problemstellung erläutert, dass bergauffahrende Radfahrer nur schlecht überholt werden können, weil die Sichtbeziehung im Kurvenbereich dies nicht zulässt. Insoweit entstehen regelmäßig gefährliche Situationen auch für die Radfahrer.

Lösungsvorschläge wären das Aufstellen eines Verkehrsspiegels an der Schnittstelle, eine durchgezogene Linie, die einem Überholverbot für Verkehrsteilnehmer gleichkommt oder das Aufstellen des Verkehrszeichens Nr. 138 mit dem Hinweis auf Radfahrer.

Der Straßen- und Umweltausschuss befasste sich in seiner Sitzung vom 5. April mit der Thematik: 
Aufgrund der Situation vor Ort wird klar, dass eine Verkehrsspiegellösung aufgrund der langgezogenen Kurvensituation nicht funktionieren kann. Eine durchgezogene Linie wird ebenfalls nicht befürwortet, da im Kurvenbereich größere Fahrzeug diese Linie zwangsläufig zwecks der Radiusführung überfahren müssen. Das Hinweisschild „Radfahrer“ wurde auch nicht als sinnvoll erachtet, da es verkehrsregelnd keine Auswirkung hätte. Eine grundsätzliche Lösung wäre im Prinzip nur eine bauliche Erweiterung, was aber einen riesigen Kostenaufwand und Grunderwerb nach sich ziehen würde. 

Als Kompromiss wird vorgeschlagen, ein Schild „Überholverbot“ ab dem Kurvenbereich bis zum westlichen Tor aufzustellen. Dies schließt zwar das rechtlich mögliche Überholen eines Fahrrades nicht aus, weist aber zumindest auf die Gefährdungslage hin, wenngleich festzustellen ist, dass an unübersichtlichen Stellen das Überholen lt. StVO grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und weist darauf hin, dass insbesondere aus Sicht der PI Nittendorf keine weitergehenden Maßnahmen erforderlich sind. Vereinfacht lässt sich sagen „wer nicht vorbeisieht, darf auch nicht überholen!“. Als grundsätzlich denkbare und zulässige Maßnahme besteht die Möglichkeit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren. Im betroffenen Bereich befindet man sich außerorts, so dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Km/h gilt. Unstrittig ist, dass diese Geschwindigkeit aufgrund des Streckenverlaufs nicht oder nur bedingt fahrbar ist. Es stellt sich dennoch die Frage, ob z. B. auch eine Reduzierung auf 50 Km/h die potentielle Gefährdungssituation für die Radfahrer überhaupt abstellen würde. Auch das Aufstellen des VZ 276 (=Überholverbot) macht wenig Sinn. 

Gemeinderätin Vetter-Löffert weist darauf hin, dass die Autos zudem im Kurvenbereich häufig auch auf der falschen Seite fahren. Bürgermeister Obermeier verweist dazu auf den engen Kurvenradius, der manchen Fahrer zum Verlassen seiner Fahrspur „verleitet“. Gerade auch in diesem Kontext würde die Geschwindigkeitsreduzierung ggf. Abhilfe schaffen, so Bürgermeister Obermeier. Gemeinderat Fleischmann schlägt vor, dass man die Strecke grundsätzlich bei einer künftigen Sanierung aufweiten könnte und dadurch die Sicherheit erhöhen könnte. Bürgermeister Obermeier erwidert, dass eine solche Maßnahme selbst im längerfristigen Zeithorizont nicht vorgesehen ist.  Gemeinderat Dr. Bosl vertritt deutlich die Auffassung, dass nur eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 Km/h eine Verbesserung der Verkehrssicherheit nach sich ziehen würde. Zu bedenken gilt, dass es hier grundsätzlich eines Geschwindigkeitstrichters bedarf. Dr. Bosl macht nochmals deutlich, dass er ebenso wie bereits ausgeführt wurde, keinen Sinn in der Anordnung eines Überholverbots sieht. Grundproblem dabei sei, dass Fahrradfahrer per se nicht als Verkehrsteilnehmer mit Fahrzeug wahrgenommen werden und das Überholverbot beim Vorbeifahren an Fahrrädern regelmäßig ignoriert werde. In der weiteren Diskussion wird auch noch die Möglichkeit in Betracht gezogen, die Kurve, als scharfe Kurve zu kennzeichnen. Diese Option wird jedoch aufgrund der örtlichen Rahmenbedingungen nicht weitergehend diskutiert, zumal auch hier der beabsichtigte Effekt fragwürdig erscheint. 

Bürgermeister Obermeier schlägt daher vor, über den ursprünglichen Vorschlag des Straßen- und Umweltausschusses, nämlich die Aufstellung eines Überholverbots, abstimmen zu lassen. Des Weiteren schlägt er vor, bei Ablehnung über eine Geschwindigkeitsreduzierung im Kurvenbereich auf 50 Km/h abstimmen zu lassen. Die Einrichtung eines Geschwindigkeitstrichters wird im notwendigen Umfang umgesetzt.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt im Kurvenbereich der Dominikanerinnenstraße das Aufstellen des VZ 276 Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Skizze). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt im Kurvenbereich der Dominikanerinnenstraße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 Km/h anzuordnen. Die notwendigen Geschwindigkeitstrichter sind zu berücksichtigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.09.2022 10:49 Uhr