Am Kirchfeld, Reifenthal;
Beratung über die Park- und Beschilderungssituation im Bereich des Wendehammers
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Straßen- und Umweltausschuss, 05.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Sachlage hat eine lange Historie, zurück bis 1995. Früher war hier ein Parkverbot festgelegt, 2013 wurde diese Entscheidung dann revidiert und die Verbotssituation aufgehoben mit der Maßgabe, dass nach sechs Monaten die Situation erneut überprüft werden sollte. Im November 2013 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, die Situation ohne Regulierung mit Parkverboten aufrechtzuerhalten, was wiederum nach stattgehabter Diskussion mit Anwohnern am 03.04.2014 mehrheitlich bestätigt wurde. Seither war die Situation ohne Erinnerung seitens der Gemeinde. Aktuell wurde dies durch Eigentümer- oder Mieterwechsel im Bereich der Schlussgrundstücke wieder diskutiert, insbesondere weil es zu verbalen Auseinandersetzungen zwischen den Anliegern kam. Hier gibt es bereits wieder Schriftverkehr.
Diskussionsverlauf
Die Sichtweise im Straßen- und Umweltausschuss ist unverändert und wird auch in Zukunft nicht mehr aufgegriffen. Die Diskussion ist ausreichend geführt und mehrfach entschieden. Die durch den Wendehammer angeschlossene Wohnanlage hat insgesamt 20 Stellplätze, die bei acht Wohneinheiten völlig ausreichend sein müssen. Allerdings werden die Anwohner und grundsätzlich alle Garagenbesitzer in der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Garagen der Stellplatzsatzung unterliegen und ausschließlich der Unterbringung von Fahrzeugen dienen müssen. Fremdnutzung als Werkstatt, Lagerraum etc. ist nicht gestattet und kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe belegt werden. Weiter ist bei Wendeanlagen bzw. der Ausfahrt aus Grundstücken ein zwei- bis dreimaliges Rangieren zumutbar. Aufgrund der vorliegenden Fakten ergibt sich für den Straßen- und Umweltausschuss kein weiterer Regelungsbedarf.
Datenstand vom 04.09.2022 08:50 Uhr