Anbringung einer beleuchteten Werbeanlage an der Hauswand auf Fl.Nr. 1295, Gemarkung Pettendorf (Dorfstraße, Schwetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Bauausschuss, 18.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 7. Bauausschuss 18.08.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, an der Hauswand auf o.g. Fl.Nr. eine Werbetafel in den Ausmaßen von 3,75 x 2,76 m zu errichten. Die Unterkonstruktion besteht aus Aluminium. Den Unterlagen ist zu entnehmen, dass die Werbetafel beleuchtet werden soll, der Plakatanschlag wird alle 10 Tage gewechselt. 

Hinweis Bauverwaltung:
Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 12 a) der Bayerischen Bauordnung wären Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m² (im Innenbereich) verfahrensfrei. Demzufolge ist die beantragte Werbetafel (=10,35 m²) genehmigungspflichtig. 

Erschließung: 
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Dorfstraße“ (Kreisstraße R 39) erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert, aber nicht erforderlich.

Stellplatzbedarf:
Das Vorhaben löst keinen weiteren Stellplatzbedarf aus.

Nachbarbeteiligung:
Die erforderliche Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt in Verbindung mit einem Urteil des VG Ansbach. Hiernach ist eine derartige Werbeanlage zwar nicht wünschenswert, aber rechtlich offenbar genehmigungsfähig.

Gemeinderat Bosl führt aus, dass aus seiner Sicht die Errichtung der Werbeanlage an dieser Stelle zu einer Beeinträchtigung des Straßenverkehrs führen wird. Kfz-Lenker bzw. Radfahrer könnten dadurch sehr stark abgelenkt werden.

Gemeinderätin Muehlenberg gibt zu bedenken, dass die Anbringung der Werbeanlage, insbesondere der Beleuchtung, gegen das Bayerische Naturschutzgesetz bzw. Immissionsschutzgesetze verstoßen könnte.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 6

Datenstand vom 27.09.2022 08:19 Uhr