Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung-Nr. S 43-2016-0923 vom 05.09.2016 (Auffüllung von Ackerflächen mit Erdmaterial zur Bodenverbesserung) auf den Fl.Nrn. 152, 154, 449, 450, 451, 531, 532, 532/2, 532/3 und 533, jeweils Gemarkung Kneiting
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Bauausschuss, 15.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 16.07.2020 mit dem erstmaligen Antrag auf Verlängerung und beschloss, der Verlängerung seine Zustimmung zu erteilen, auf den Sachverhalt und die Diskussion hierzu wird Bezug genommen. Die erteilten allgemeinen Auflagen und Voraussetzungen der Gemeinde werden erneut vorgetragen.
Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid vom 05.09.2016 die beantragte Baugenehmigung unter umfangreichen Auflagen und Hinweisen, die eine Gültigkeit von 4 Jahren hat (Art. 69 Abs. 1 BayBO) und vor Ablauf um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden kann (Art. 69 Abs. 2 Satz 1 BayBO). Die erstmalige Verlängerung der Geltungsdauer wurde mit Bescheid des Landratsamtes vom 25.02.2021 bis zum 05.09.2022 festgesetzt.
Mit Mail vom 28.08.2022 wurde nun vom Antragsteller die erneute Verlängerung der o.g. Baugenehmigung um weitere zwei Jahre beantragt. Es wurden auf den Flächen noch keine Auffüllungen vorgenommen, als weitere Begründung wurde angegeben, dass sich noch kein geeignetes Material zur Bodenverbesserung gefunden hat.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfragen von Gemeinderätin Vetter-Löffert werden die Auflagen zur Beschaffenheit des Auffüllmaterials nochmals auf Grundlage des Ausgangsbescheids erläutert. Es entsteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss stimmt der Verlängerung der Baugenehmigung um zwei weitere Jahre zu. Die in den vorhergehenden Beschlüssen der Gemeinde genannten allgemeinen Auflagen und Voraussetzungen gelten uneingeschränkt auch für die erneute Verlängerung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2022 19:29 Uhr