Der Bauausschuss befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 20.08.2020 mit der Verlängerung des Vorbescheids um zwei Jahre und beschloss, diesem sein Einvernehmen zu erteilen. Die beantragte Verlängerung des Vorbescheides wurde bis zum 07.11.2022 von Seiten des Landratsamtes erteilt.
Der ursprüngliche Vorbescheid wurde durch das Landratsamt unter folgenden Auflagen erteilt:
- Beide Varianten (a und b), die beantragt wurden, sind zulässig.
- Das Vorhaben ist nach dem beigefügten und mit Prüfvermerk versehenen amtlichen Lageplan zu situieren.
- Für das Vorhaben ist im Baugenehmigungsverfahren ein naturschutzfachlicher Ausgleich zu leisten.
- Das Gebäude ist in Bauweise E+D zu errichten. Als Dachform ist ein Satteldach zu wählen. Der Kniestock darf max. 1,00 m betragen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen sind im abschließenden Baugenehmigungsverfahren mittels eines Abstandsflächenplanes nachzuweisen.
Des Weiteren wurden diverse Hinweise zum anschließenden Baugenehmigungsverfahren gegeben, die hier nicht im Einzelnen wiedergegeben werden.
Zum Antrag auf Baugenehmigung, Eingang 07.10.2022:
Es wird geplant, ein Einfamilienhaus in E+D-Bauweise mit einem Satteldach (DN 42°) in den Ausmaßen von 12,99 x 9,01 m zu errichten. Das Gebäude soll nur teilweise unterkellert, das Dachgeschoß vorläufig nicht ausgebaut werden.
Des Weiteren ist geplant, eine Doppelgarage in den Ausmaßen von 8,99 x 5,865 m, ebenfalls mit einem Satteldach, sowie einem überdachten Freisitz mit einem Gründach als Verbindung zwischen Hauptgebäude und Garage, zu errichten.
Der geforderte Abstandsflächenplan liegt den Unterlagen im Maßstab 1:500 bei.
Erschließung:
Die straßenmäßige Erschließung des Vorhabens ist über die Ortsstraße „Hochweg“ gesichert, die Grundstücksanschlüsse für Wasser und Abwasser sind nach Bedarf noch zu erstellen.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde ordnungsgemäß durchgeführt.