Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungs- und Grünordnungsplan "Kareth - Hauptstraße mit Teiländerung Bebauungsplan Berzlfelsen I" des Markt Lappersdorf; hier Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Gemeinderat, 12.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 1. Gemeinderat 12.01.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat Lappersdorf hat in seiner Sitzung vom 11.08.2020 die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Kareth - Hauptstraße mit Teiländerung Bebauungsplan Berzlfelsen I" beschlossen. Die vom Planungsbüro FLU-Planungsteam, Margaretenstraße 14, 93047 Regensburg, ausgearbeitete Entwurfsplanung in der Fassung vom 05.12.2022 wurde in der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 05.12.2022 gebilligt. In gleicher Sitzung wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung gemäß §§ 13 a und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger nach § 13 a und 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Bebauungsplangebiet stellt eine bisher nicht aktivierte Baulücke mit Leerstand im Ortsbereich von Kareth unweit des Ortszentrums dar. Wesentliches Ziel ist flächensparendes, verdichtetes Bauen mit Geschoßwohnungsbau sowie die Realisierung von Wohnungen für verschiedene Familien- und Altersformen, insbesondere für altersgerechtes Wohnen bei gegebener Anbindung an den ÖPNV. Das Bauleitplanverfahren wird nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren und ohne Umweltprüfung durchgeführt.

Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird die Gemeinde Pettendorf um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 30.01.2023 keine Rückäußerung erfolgt, wird davon ausgegangen, dass die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

In der Anlage erhalten Sie die Planunterlagen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Die Unterlagen können auch unter https://www.lappersdorf.de/ digital abgerufen werden.

Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 07.02.2023 stattfindet. Hierauf wurde durch ortsübliche Bekanntmachung durch Anschlag an die Amtstafeln am 23.12.2022 hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch das o.g. Bauleitplanverfahren nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2023 10:25 Uhr