Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderat, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller bitten mit Schreiben vom 06.12.2022 um Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaik-Freiflächenanlage Aichahof Nord“, Gemarkung Pettendorf.
Sie erklären sich bereit, das Bauvorhaben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und durchzuführen sowie die Kosten zu übernehmen, die mit dieser Planung verbunden sind. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst auf einer Fläche von ca. 2,50 ha einen Teil der stillgelegten Ackerfläche des Flurstücks 1125 und 1123.
Vom zuständigen Netzbetreiber, der Regensburg Netz GmbH gibt es feste Einspeisezusage von 2,5 MW zum Verknüpfungspunkt Kneiting. Bezüglich der Zuleitung wurden im Rahmen der Erneuerung der Straße Am Aichahof Leerrohre im Bereich des Ortes auf Kosten des Antragstellers mitverlegt. Auch die Querung der Kreisstraße ist im Bestand ohne Baumaßnahmen möglich, da hierzu vorhandene Leerrohre verwendet werden können.
Gemäß einer aktuellen Stellungnahme des Sachgebiets Bauleit- und Landesplanung vom Landratsamt Regensburg gibt es keine grundlegenden Einwände gegenüber einer Realisierung des Vorhabens.
In Bezug auf die Stellungnahme des Sachgebiets für Immissionsschutz besteht für den geplanten Standort keine Missachtung der erforderlichen Abstandsregeln (>100 m zu Häusern) sowie Blendwirkungen (nur im Osten und Westen der Anlage zu betrachten).
Zudem gibt es keine Bedenken aufgrund der vorliegenden Bodenkennzahl von 38/29 bis 38/22.
Basierend auf der Stellungnahme des Sachgebiets für Natur- und Landschaftsschutz ist im Falle abgestimmter Ausgleichsmaßnahmen (Eingrünung der Modulflächen, Aufwertung des Wanderweges vorbei am Aichahof durch Obstbäume und Laubbäume) die Realisierung auch im Landschaftsschutzgebiet mitzutragen. Auch eine potenziell negative visuelle Fernwirkung wird als nicht kritisch gesehen.
Die öffentliche Verkehrserschließung erfolgt über die vorhandene Dorfstraße Aichahof und einem bestehenden Feldweg ca. 100 m auf dem Nachbargrundstück 1124.
Zur Verdeutlichung des Vorhabens liegt ein Übersichtsplan bei, in dem das geplante Areal markiert wurde (siehe Anlage KiC).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und geht nochmals auf die wesentlichen Aspekte des Vorhabens ein. Die Stellungnahmen der Fachstellen liegen vor. Auch die netztechnischen Voraussetzungen liegen vor. Fehlende bzw. unzureichende Netze seien im Übrigen einer der Hauptgründe für das Scheitern von Freiflächenanlagen. Richtig ist, dass der Bereich an sich nicht im benachteiligten Gebiet liegt. Die Entfernung zum nächsten Haus, das nicht dem Eigentümer gehört beträgt ca. 200 m. Von der Ackergüte her ist der Planungsbereich als schlecht einzustufen, die Fläche ist derzeit Wiese.
Gemeinderätin Muehlenberg bedankt sich eingangs beim Gemeinderat dafür, dass der Tagesordnungspunkt verschoben wurde und ihr dadurch die Gelegenheit gegeben wurde ihre Überlegungen vorzutragen.
Gemeinderätin Muehlenberg bittet darum, ihre Visualisierung alternativer Standorte und auch die Sichtwirkung des diskutierten Standorts anhand ihres Bildmaterials vorstellen zu dürfen. Dem wird zugestimmt. Der Vortrag zeigt den Bereich Aichahof aus verschiedenen Blickrichtungen, z. B. aus Günzenried. Die betreffende Fläche, so Gemeinderätin Muehlenberg, habe eine große Fernwirkung. Es biete sich daher an eine westlich am Planbereich in Aichahof anschließende Fläche zu verwenden, die sich besser in die Landschaft einfüge. Dem Gemeinderat werden von Gemeinderätin Muehlenberg die unterschiedlichen Möglichkeiten und Sichtbeziehungen visualisiert erläutert. Kritisch angemerkt wird von Gemeinderätin Muehlenberg zudem, dass die Planung im Gemeinderat nicht ausreichend vorbesprochen wurde.
Es wäre mehr als wünschenswert, sich im Straßen- und Umweltausschuss ein Bild über die Planung machen zu können, anstatt gleich einen Aufstellungsbeschluss zur Abstimmung zu stellen. Nur so könnte man sich mehr Gedanken darüber machen, wo eine solche Freiflächenanlage am besten vorstellbar ist. Es wäre jetzt zumindest wünschenswert, wenn man eine Empfehlung an den Planer mitgeben könnte, eine weitere Variante in Betracht zu ziehen.
Bürgermeister Obermeier weist darauf hin, dass man sich auf die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen begrenzen muss und eine ausreichende Behandlung durch die Fachstellen erfolgte. Der Standort sei vom Eigentümer vorgeschlagen und entspricht weitreichenden Anforderungen. Die Untere Naturschutzbehörde, vertreten durch Herrn Lemper, hat sich geäußert und den Standort grundsätzlich befürwortet. Demnach sei auch die Fernwirkung zu vernachlässigen. Darüber hinaus sei die vorgestellte Alternativfläche ein hochwertiger Ackerboden.
Gemeinderätin Vetter-Löffert kritisiert die Planung an dieser exponierten Stelle. Auch sie bedauert die fehlende Vorbehandlung im Straßen- und Umweltausschuss. Insbesondere ließe sich diese Fläche nicht eingrünen. Es gäbe durchaus Flächen, die tiefer liegen und ebenso geeignet sind. Gemeinderat Völkl merkt an, dass es aus seiner Sicht keinen Grund gibt, die Photovoltaikanlage zu verstecken. Diese Frage stellte sich im Übrigen auch nicht bei der bereits planerisch behandelten Freiflächenphotovoltaikanlage „Solarfeld Kneiting“. Die nächste wichtige Frage sei zudem, warum man hochwertige Ackerflächen zur Verfügung stellen sollte, wenn man im vorgesehenen Bereich einen schlechten Boden nutzen könnte. Gemeinderat Amann schließt sich der Argumentation von Herr Völkl an und geht auch auf den heute gebrauchten Begriff der Kulturlandschaft ein. Kulturlandschaft heißt, so Gemeinderat Amann, dass diese von Menschen gemacht wurde. Die betreffende Kulturlandschaft ist so vor 50 Jahren geschaffen worden und da fast alle von den fossilen Energien wegwollen, stelle sich die Frage, warum wir hier keine vom Menschen gemachte Veränderung zugunsten der Energieversorgung zulassen wollen. Gemeinderat Amann argumentiert weiter, dass es mehr als in Frage zu stellen wäre, gute Ackerflächen für eine solche Anlage zu verwenden, insbesondere wenn ein nachweislich schlechter Boden zur Verfügung steht. Auch sei die Fernwirkung nicht so problematisch, wie sie vorgetragen wurde. Gemeinderat Manz gibt zu bedenken, dass die Anlage mit 2,5 MW rechnerisch 650 Haushalte pro Jahr versorgen kann, mit der bereits planerisch genehmigten Anlage „Solarfeld Kneiting“ könnten so rechnerisch 1.300 Haushalte aus nachhaltiger Erzeugung mit Strom versorgt werden.
Gemeinderat Achhammer weist darauf hin, dass es sich bei der (Wiesen)-Fläche, die aktuell für die Freiflächen-Photovoltaik verwendet werden soll, eben um eine Kulturlandschaft handelt. Es besteht trotz der schlechten Bodenqualität die rechtliche Gefahr, dass auch diese wieder in eine Ackerfläche umgewandelt werden müsste, solange sie nicht dem Umbruchverbot unterliegt. Dies könnte bei einer Nutzung als Standort für die Freiflächenphotovoltaik vermieden werden.
Beschluss
Abschließend fasst der Gemeinderat folgenden
Aufstellungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich der Fl.Nrn. 1123 (Tfl.) und 1125 (Tfl.), jeweils Gemarkung Pettendorf, zur Überplanung mit einer PV-Freiflächenanlage. Die zu überplanende Fläche wird unter der Bezeichnung Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage Aichahof Nord“ geführt.
Die Kostentragung ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln und ist vollumfänglich von den Antragstellern zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt das entsprechende Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.03.2023 10:25 Uhr