Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes hat aufgrund der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen die Fortschreibung „Windenergie“ aufgenommen:
• Wegfall der generellen 10 H- Regel (Modifikation)
• Windenergieanlagen (WEA) dürfen grundsätzlich auch in LSG errichtet werden.
Das Sachgebiet Raumordnung, Landes- und Regionalplanung bei der Regierung der Oberpfalz hat auf Basis eines regionsweit einheitlichen Kriterienkataloges mit Ausschluss- und Restriktionskriterien unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen die Potentialflächen für Vorranggebiete Windkraft ermittelt.
Zukünftig sind 1,1 % der Flächen bis Ende 2026, dann 1,8 % der Flächen als Windvorranggebiete WVG auszuweisen. Bei Verfehlung dieses Ziels entfällt die 10-H-Regelung in ganz Bayern, WEAs wären dann privilegiert.
Bei Erreichen des Flächenzieles wären die grauen Flächen bis auf die ausgewiesenen Gebiete gesperrt (Ausnahme: nachfolgende Bauleitplanung oder ggf. Einzelfallentscheidungen im Rahmen des § 35 Abs. 2 BauGB).
Aktuell ist der Flächenbestand in der Oberpfalz nur bei 0,1 %. Im Landkreis lediglich bei 0,03%! Anrechenbar sind hier insgesamt bisher lediglich 37 ha. In der gesamten Planungs-Region 11 werden jedoch ca. 10.000 ha erforderlich sein! Auch die Gemeinde Pettendorf hat ihren Beitrag zu leisten, aufgrund der Windhöffigkeit kommen jedoch nur wenige Flächen in Betracht.
In der nun übermittelten Karte sind die Potentialflächen der Gemeinde Pettendorf auf Basis dieser Kriterien ermittelt. Das hauptsächliche Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 22 ha (grün und gelb, siehe Anlage), der Bereich mit einer Windgüte von 70 bis 85% (gelb) hat eine Fläche von ca. 4,4 ha. Für ein Windrad wird ca. 0,5 ha benötigt. Restflächen sind nur punktuell dargestellt.
Die Flächen liegen im LSG, aber außerhalb von FFH und Vogelschutzgebiet.
Die Entfernung zum Hauptort liegt bei > 800 m, zu Ried > 700 m, zu Eichenbrunn < 500 m.
Eine Bauleitplanung als mögliche Verhinderungsplanung ist aus Sicht der Verwaltung nicht gewollt und auch zeitlich nicht schaffbar, sodass man sich aus Sicht der Verwaltung dem Planungsvorschlag der Regierung anschließen sollte. Der Planungsverband bittet bis zum 28.02.2023 um Rückmeldung, ob diese aufgezeigten Potentialflächen zustimmungsfähig sind oder ob unter Benennung einschlägiger Gründe keine Zustimmung erfolgen kann.
Andere mögliche Flächen sind im Energienutzungsplan 2013, Seite 94, dargestellt, die ermittelte Fläche ist hierzu nahezu identisch, die Fläche im Bereich Greifenberg fiel den Ausschlusskriterien zum Opfer.