Errichtung eines Wohnhauses mit Pool auf Fl.Nrn. 1263/15 und 1263/16, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 2 in der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Kirchfeld - Lärchenweg" (Lärchenweg, Reifenthal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Bauausschuss, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 11. Bauausschuss 15.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Wohnhaus in E+1-Bauweise mit extensiv begrüntem Flachdach und Solarnutzung in den Ausmaßen von 16,80 m x 14,00 m sowie einem Swimmingpool (9,00 m x 3,50 m) zu errichten. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:

       4.2.5 GEBÄUDEHÖHEN

Die Gebäudehöhe, die im Bebauungsplan mit einer maximalen Höhe von 8 m talseitig festgesetzt ist, wird nordseitig im Bereich des Treppenzugang geringfügig überschritten. Dieser Bereich ist kaum/nicht einsehbar, da der vorhandene Wald unmittelbar angrenzt.

Die Abstandsfläche auf dieser nördlichen Gebäudeseite fällt geringfügig (6,15 m²) auf das Nachbargrundstück (Wald). Die Abstandsfläche wird vom Eigentümer des Grundstückes (Fl.Nr. 1263) übernommen, siehe Anlage.

4.2.6 STELLPLÄTZE UND GARAGEN

Im „Garagenbaufenster" befindet sich im U-1 ein Fitnessraum, diese Nutzung entspricht nicht den Festsetzungen im Bebauungsplan in diesem Bereich. Dieses Geschoss wird bis auf einen kleinen Lichtgraben westseitig (beim Fitnessraum) komplett unterirdisch und somit nicht mehr ersichtlich sein.

4.2.9 EINFRIEDUNGEN

Aufgrund des sehr steilen Geländes straßenseitig zu Beginn des Grundstückes ist eine Einfriedung mit einem Zaun, wie im Bebauungsplan festgesetzt, nicht befriedigend und auch gestalterisch nicht ansprechend lösbar.

Der Bauherr möchte/muss im vorderen Bereich des Grundstückes die Geothermie unterbringen. Er möchte das Gebäude so autark und ökologisch wie möglich errichten, deswegen wäre gerade dieser verfüllte Bereich für die Geothermie sehr wichtig (u.a. ist auch Photovoltaik auf dem kompletten Dach vorgesehen).

Des Weiteren grenzt der Nachbar (Lärchenweg 6 a, Fl.Nr. 1263/17) mit einem Nebengebäude unmittelbar an das Grundstück an, der Bauherr würde gerne an dieses Gebäude mit einer massiven Gartenmauer anschließen und dahinter das Gelände etwas anfüllen (siehe Skizze zur Gestaltung der Gartenmauer und Bestands-Fotodokumentation). Durch den extremen Abfall der Straße erhöht sich die Mauer im Verlauf.

Die Gartenmauer wird intensiv eingegrünt und sehr ansprechend gestaltet. Dieses Vorhaben ist mit der benachbarten Familie, den Eigentümern der Fl.Nr. 1263/17 bereits besprochen, die Zustimmung dieser Nachbarn wurde erteilt.

Durch diese Grenzbebauung (Gartenmauer) fallen Abstandsflächen an. Diese überschreiten die Straßenmitte um 81cm auf einer Länge von ca. 13 m (siehe Anlage). In der Anlage finden Sie einen Antrag zur Übernahme dieser Abstandsfläche durch die Gemeinde Pettendorf. Wir bitten die Gemeinde Pettendorf um die Übernahme dieser Abstandsfläche. Dieses Vorgehen ist mit dem Landratsamt Regensburg vorbesprochen. Das Landratsamt Regensburg möchte im Verfahren entscheiden, ob es einer Abweichung zustimmt oder die Übernahme der Abstandsflächen notwendig ist.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Lärchenweg“ erschlossen. Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserversorgung sind gesichert. Anfallendes Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 4 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde vollständig durchgeführt.

Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens sind Abstandsflächenübernahmen auf den Fl.Nrn. 1263 und 1263/9, jeweils Gemarkung Pettendorf, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärungen liegen den Antragsunterlagen bei. Die Fl.Nr. 1263/9 betrifft die Ortsstraße „Lärchenweg“, die im Eigentum der Gemeinde Pettendorf steht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erklärt, dass die Situierung der Mauer direkt an der Grundstücksgrenze nicht seine Zustimmung finden wird. Der geplante Bewuchs von oben herab wird mit der Zeit immer dichter und befindet sich von Anfang auf öffentlichem „Luftraum“. Er plädiert daher dafür, die Mauer ca. 50 cm in das Grundstück einzurücken. Diese Meinung wird mehrheitlich geteilt.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen einverstanden:
  1. Anfallendes Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern.
  2. Der Abstandsflächenübernahme auf der Fl.Nr. 1263/9, Gemarkung Pettendorf, Ortsstraße „Lärchenweg“, wird soweit erforderlich, zugestimmt.
  3. Die geplante Mauer entlang der Ortsstraße „Lärchenweg“ ist um 50 cm auf das Baugrundstück zurückzusetzen. Nur so befindet sich die Eingrünung dauerhaft auf privatem Grund.
  4. Zur Sicherstellung der Eingrünung des Grundstücks ist ein Freiflächengestaltungsplan, auch hinsichtlich der Gestaltung der Mauer bzw. deren künftigen Unterhalt, vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.02.2023 19:50 Uhr