Es wird beabsichtigt, ein Wohnhaus in E+1-Bauweise mit extensiv begrüntem Flachdach und Solarnutzung in den Ausmaßen von 16,80 m x 14,00 m sowie einem Swimmingpool (9,00 m x 3,50 m) zu errichten. Das Vorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab:
4.2.5 GEBÄUDEHÖHEN
Die Gebäudehöhe, die im Bebauungsplan mit einer maximalen Höhe von 8 m talseitig festgesetzt ist, wird nordseitig im Bereich des Treppenzugang geringfügig überschritten. Dieser Bereich ist kaum/nicht einsehbar, da der vorhandene Wald unmittelbar angrenzt.
Die Abstandsfläche auf dieser nördlichen Gebäudeseite fällt geringfügig (6,15 m²) auf das Nachbargrundstück (Wald). Die Abstandsfläche wird vom Eigentümer des Grundstückes (Fl.Nr. 1263) übernommen, siehe Anlage.
4.2.6 STELLPLÄTZE UND GARAGEN
Im „Garagenbaufenster" befindet sich im U-1 ein Fitnessraum, diese Nutzung entspricht nicht den Festsetzungen im Bebauungsplan in diesem Bereich. Dieses Geschoss wird bis auf einen kleinen Lichtgraben westseitig (beim Fitnessraum) komplett unterirdisch und somit nicht mehr ersichtlich sein.
4.2.9 EINFRIEDUNGEN
Aufgrund des sehr steilen Geländes straßenseitig zu Beginn des Grundstückes ist eine Einfriedung mit einem Zaun, wie im Bebauungsplan festgesetzt, nicht befriedigend und auch gestalterisch nicht ansprechend lösbar.
Der Bauherr möchte/muss im vorderen Bereich des Grundstückes die Geothermie unterbringen. Er möchte das Gebäude so autark und ökologisch wie möglich errichten, deswegen wäre gerade dieser verfüllte Bereich für die Geothermie sehr wichtig (u.a. ist auch Photovoltaik auf dem kompletten Dach vorgesehen).
Des Weiteren grenzt der Nachbar (Lärchenweg 6 a, Fl.Nr. 1263/17) mit einem Nebengebäude unmittelbar an das Grundstück an, der Bauherr würde gerne an dieses Gebäude mit einer massiven Gartenmauer anschließen und dahinter das Gelände etwas anfüllen (siehe Skizze zur Gestaltung der Gartenmauer und Bestands-Fotodokumentation). Durch den extremen Abfall der Straße erhöht sich die Mauer im Verlauf.
Die Gartenmauer wird intensiv eingegrünt und sehr ansprechend gestaltet. Dieses Vorhaben ist mit der benachbarten Familie, den Eigentümern der Fl.Nr. 1263/17 bereits besprochen, die Zustimmung dieser Nachbarn wurde erteilt.
Durch diese Grenzbebauung (Gartenmauer) fallen Abstandsflächen an. Diese überschreiten die Straßenmitte um 81cm auf einer Länge von ca. 13 m (siehe Anlage). In der Anlage finden Sie einen Antrag zur Übernahme dieser Abstandsfläche durch die Gemeinde Pettendorf. Wir bitten die Gemeinde Pettendorf um die Übernahme dieser Abstandsfläche. Dieses Vorgehen ist mit dem Landratsamt Regensburg vorbesprochen. Das Landratsamt Regensburg möchte im Verfahren entscheiden, ob es einer Abweichung zustimmt oder die Übernahme der Abstandsflächen notwendig ist.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Lärchenweg“ erschlossen. Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserversorgung sind gesichert. Anfallendes Niederschlagswasser ist, soweit möglich, auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu versickern.
Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 4 Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde vollständig durchgeführt.
Abstandsflächen:
Zur Realisierung des Vorhabens sind Abstandsflächenübernahmen auf den Fl.Nrn. 1263 und 1263/9, jeweils Gemarkung Pettendorf, notwendig. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärungen liegen den Antragsunterlagen bei. Die Fl.Nr. 1263/9 betrifft die Ortsstraße „Lärchenweg“, die im Eigentum der Gemeinde Pettendorf steht.