Antrag auf isolierte Befreiung zur Erstellung eines Saunahäuschens u. Abstellraum für Gartengeräte auf Fl.Nr. 1263/17, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 1 (Tfl.) im Bebauungsplan "Am Kirchfeld Reifenthal" - 1. Änderung (Lärchenweg, Reifenthal)
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Bauausschuss, 16.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wird beabsichtigt, ein Saunahäuschen in Holständerbauweise in den Ausmaßen von ca. 8,00 x 3,60 m, aus einer Sauna, einem Ruheraum inkl. Dusche und einem Abstellraum für Gartengeräte zu errichten.
Folgende Begründung zum Antrag auf Befreiung wird angegeben:
- Der Bebauungsplan erlaubt Nebengebäude außerhalb der Baugrenzen laut Punkt 4.2.4. Da die Sauna und der Ruheraum als Aufenthaltsräume genutzt werden, benötigen wir eine Befreiung von dieser Festsetzung.
- Das Nebengebäude wird in Einhaltung des Art. 57-1a der bayrischen Bauordnung errichtet, da der Bruttorauminhalt kleiner als 75 qm³ ist.
- Die erforderlichen Abstandsflächen (min. 3 m) werden zu allen Grenzen eingehalten.
- Die festgelegte Grundflächenzahl von 0,35 wird durch das Gebäude nicht überschritten (siehe Berechnung).
- Im Nebengebäude wird keine offene Feuerungsanlage errichtet. Das Gebäude wird elektrisch betrieben (Luftwärmepumpe, elektrischer Saunaofen).
- Die Versorgung des Nebengebäudes mit Wasser und Abwasser wird über private Leitungen sichergestellt.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Lärchenweg“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt. Die Beteiligung der Nachbarn Fl.Nr. 1263/10, Gemarkung Pettendorf, fehlt.
Beschluss
Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2023 07:51 Uhr