Bürgermeister Obermeier eröffnet die Sitzung. Alle Mitglieder sind anwesend.
Der vorliegende Haushaltsplan wird systematisch wie folgt behandelt:
- Verwaltungshaushalt (Unterabschnitt ff., Haushaltsstellen ff.)
- Vermögenshaushalt (Unterabschnitt ff., Haushaltsstellen ff.)
Im Gremium besteht zu nachfolgenden Bereichen Diskussionsbedarf:
Verwaltungshaushalt
UA 4310 – Soziale Einrichtungen für Ältere
Im Ausschuss wird von den Ausschussmitgliedern Gemeinderätin Muehlenberg und Gemeinderat Sikkes die grundsätzliche Notwendigkeit eines Quartiermanagers zur Diskussion gestellt. Der Quartiermanager ist ein möglicher Handlungsbedarf aus dem Arbeitstreffen zum seniorenpolitischen Gesamtkonzept. Es sei hierfür grundsätzlich eine Stelle vorzusehen. Es wird in diesem Zusammenhang von Gemeinderätin Muehlenberg auf die Fördermöglichkeit von bis zu 80 % der Kosten hingewiesen. Der oder die Quartiersmanager/in sollte jedoch nicht nur für Aufgaben im Zusammenhang mit Senioren, sondern auch für die Kulturarbeit eingesetzt werden. Hierzu gab es in der Vergangenheit bereits Überlegungen.
Definition: Quartiersmanagement oder Stadtteilmanagement ist ein staatliches Verfahren zur sozialen Stabilisierung von Stadtteilen. Es kommt nicht nur, aber vor allem im Förderprogramm Soziale Stadt zum Einsatz. Ziel ist eine vermittelnde Rolle zwischen Quartier und Verwaltung (vertikal) und zwischen bestehenden Quartierseinrichtungen (horizontal). Aufgabe aller unterschiedlich gestalteter Formen von Quartiersmanagement in Deutschland ist die Information und Beteiligung der Anwohner sowie die Aktivierung von Engagement für den Stadtteil.
Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass die Diskussion über die institutionalisierte Darstellung eines Quartiersmanagers im Stellenplan angesichts der derzeitigen Sachlage noch kein Anlass besteht. Vielmehr seien die Ergebnisse des fortlaufenden Prozesses in Sachen seniorenpolitisches Gesamtkonzept – Seniorenwohnformen – abzuwarten.
Gemeinderat Achhammer merkt an, dass es auf Grundlage des aktuellen Sachstands aus seiner Sicht für diese Position keinen nachvollziehbaren Bedarf in einer Gemeinde unserer Größenordnung gäbe. Er weist zudem darauf hin, dass es gerade für Fragestellungen von Seniorinnen und Senioren auch am Landratsamt Regensburg und bei sozialen Einrichtungen professionale Ansprechpartner gibt.
Gemeinderat Sikkes frägt allgemein an, inwieweit Ausgaben in diesem Zusammenhang beim UA 4310 zu veranschlagen wären. Dies wird vorbehaltliche einer vertieften Prüfung nach der Haushaltssystematik vom Kämmerer bestätigt. Gemeinderätin Muehlenberg wirbt nochmals für den Quartiersmanager, dieser sei ein gutes System und eine wichtige Schnittstelle für Bürger und Verwaltung.
Gemeinderat Bink vertritt die Auffassung, dass es im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023 keinen begründbaren Finanzbedarf für diese Funktion gibt. Zuerst sind die weiteren Ergebnisse des Diskussions- und Arbeitsprozesses zum seniorenpolitischen Gesamtkonzept abzuwarten.
Bürgermeister Obermeier stellt zusammenfassend fest, dass aufgrund der Sachlage kein Ansatz für einen QM gebildet wird.
UA 4600 – Einrichtungen der Jugendarbeit
Im Vorgriff auf die Behandlung des Stellenplans wird für die Jugendpfleger eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit (WAZ) um +5 Stunden berücksichtigt. Die WAZ-Erhöhung betrifft die Dipl. Päd. (Univ.) Claudia Bäumler in EGr. S 11.
Bereits im Sozialausschuss wurde aufgrund der großen Nachfrage nach dem Betreuungsangebot des Jugendtreffs und der Überstundensituation einer WAZ-Erhöhung vorberatend zugestimmt.
Der Finanzausschuss empfiehlt ebenfalls die Anpassung der WAZ um +5 Stunden. Die Mittel sind bereits im Planentwurf vorgemerkt, auch der Stellenplan ist entsprechend angepasst.
GL Antretter erläutert in diesem Zusammenhang zusätzlich die Ansatzerhöhung auf der HH-Stelle 4600.71700, welche eine Beschäftigung auf Basis der Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 € für Dritte zur zusätzlichen Entlastung der Jugendpfleger vorsieht.
UA 4644 – Tageseinrichtungen für Kinder (Hort)
Gemeinderat Sikkes stellt zur Debatte, ob für die grundsätzlich im Raum stehende Erweiterung des Betreuungsangebotes an Schulen (=Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026) finanzieller Handlungsbedarf besteht. Hinweis: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule soll ab 2026 eine Betreuungslücke schließen, die nach der Kita-Zeit für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.
Bürgermeister Obermeier macht deutlich, dass hierzu noch keine klaren Rahmenbedingungen bekannt sind, sich jedoch bereits jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Bürgermeister Obermeier informiert, dass er diesbezüglich bereits unmittelbar mit dem Landtagsabgeordneten Tobias Gotthard, Mitglied im Ausschuss für Bildung und Kultus, aufgenommen hat, da sowohl die finanziellen, organisatorischen und räumlichen Fragen viele Kommunen vor beinahe unlösbare Probleme stellen werden. Eine Berücksichtigung im Haushalt 2023 ist nicht angezeigt, insbesondere ist der Schulverband Pettendorf-Pielenhofen unmittelbar zuständig. Die Umsetzung wird unabhängig von Art und Umfang der Realisierung in den Folgejahren signifikante finanzielle Auswirkung über die Schulverbandsumlage bzw. eine mögliche Investitionskostenumlage für die Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen verursachen. Per se hält Bürgermeister Obermeier eine Umsetzung des formulierten Rechtsanspruchs bis 2026 für nicht machbar.
UA 5600 - Sportanlagen
Auf Grundlage des Ergebnisses der Schulverbandssitzung vom 13.02.2023 besteht Einvernehmen darüber, für die Bewirtschaftung des Sportplatzes an der Schule ab dem Haushaltsjahr 2023 einen Ansatz von 5.000 € vorzusehen. Grund hierfür ist die primäre Nutzung des Platzes für Pettendorfer Vereine. Die Abfrage beim TSV hat zudem gezeigt, dass der Anteil an Pielenhofener Bürgerinnen und Bürgern vernachlässigend gering ist. Der Ansatz wird entsprechend auf 5.000 € erhöht (Ansatz Entwurf 3.000 €).
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg wird erläutert, dass der Pachtpreis für den Sportplatz auf einer vertraglichen Vereinbarung beruht, die eine vergleichsweise niedrigen Erbbauzins berücksichtigt. Dieser unterliegt der Indexierung. Die exakten Vertragsbedingungen können dem Gemeinderat bei Bedarf mitgeteilt werden.
UA 7300 – Märkte
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass in 2023 wieder ein erhöhter Ansatz für die Überschussbeteiligung am Weihnachtsmarkt vorgesehen wurde. Auf Rückfrage von Gemeinderat Sikkes wird bestätigt, dass Abrechnungen aus dem Adventsmarkt 2022 bereits eingereicht werden können.
Im Zusammenhang mit dem UA 7300 entsteht kurz eine Diskussion über die Beschaffung eines Geschirrmobils. Gemeinderat Sikkes erläutert, dass hier die Preise je nach Qualität bis zu 7.000 € betragen. Im Ausschuss erfolgt diesbezüglich keine weitergehende Behandlung.
UA 9000 – Steuern, allg. Zuweisungen u. allg. Umlagen
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Auf Rückfragen von Gemeinderat Dr. Schweiger wird bestätigt, dass die Anzahl der angemeldeten Hunde tatsächlich zurückgegangen ist. Die Gründe sind zum Teil auf Abmeldungen, u. a. wegen Tod des Tiers zurückzuführen.
Vermögenshaushalt
UA 0600 – Einrichtungen für die gesamte Verwaltung
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg erläutert Bürgermeister Obermeier die geplanten Maßnahmen zur Realisierung der Barrierefreiheit im Sitzungssaal. Es wird in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass der Service des Einwohnermeldeamts auch im Sitzungssaal technisch bereitgestellt werden kann. Gemeinderätin Muehlenberg schlägt vor, über einen „Lastenaufzug“ (mit Zulassung für Personen) einen Zugang zum Rathaus zu ermöglichen. Bürgermeister Obermeier verweist auf die unverhältnismäßig hohen Anschaffungs- und Folgekosten. Gemeinderätin Muehlenberg berichtet in diesem Zusammenhang über die vorhandene Aufzuglösung mit Hebebühnentechnik an ihrem Arbeitsplatz im Ministerium in NRW. Bürgermeister Obermeier bittet diesbezüglich um die Übermittlung von Informationen zum eingesetzten System. Eine Änderung am Ansatz ist nicht veranlasst.
UA 1300 - Brandschutz
Bürgermeister Obermeier erläutert, dass die Baumaßnahmen am Feuerwehrgebäude in Pettendorf dieses Jahr die Erneuerung der Fenster und Tore vorsehen. Dabei wird angedacht u. U. in interkommunaler Zusammenarbeit mit Lappersdorf eine gemeinsame Beschaffung der Tore zu versuchen. Möglicherweise können so Kosten eingespart werden.
UA 4600 – Einrichtungen der Jugendarbeit
Gemeinderat Sikkes verweist auf die Vorgespräche im Sozialausschuss, die u. a. eine Zustimmung zur Schaffung einer „Begegnungsstätte“ für Jugendliche im Bereich des Sportplatzes ergaben. Dabei wurde angedacht, ggf. im Bereich des Anschlusses an die Boulebahn und Basketballkorb eine Art Pavillon zu errichten. Bürgermeister Obermeier diskutiert mit den Ausschussmitgliedern mit Hilfe des GIS kurz über den möglichen Standort, dabei wird u. a. auch die angrenzende gemeindliche Fläche in Betracht gezogen.
Konsens besteht darüber, für die Maßnahme einen Ansatz von 5.000 € vorzusehen.
UA 5600 – Sportanlagen
Entsprechend der bereits beschlossenen Maßnahmen des Katastrophenschutzes - Schaffung von Lichtpunkten – wird von Gemeinderat Sikkes angefragt, inwieweit hier Gelder für das Sportheim eingeplant wurden. Bürgermeister Obermeier erläutert die Umsetzungsstrategie und vertritt die Auffassung, dass für 2023 noch keine Ausgaben erwartet werden. Grund hierfür sei u. a. die ebenfalls notwendigen Baumaßnahmen durch den TSV. Vorzusehen seien in 2024 ca. 1.500 €.
UA 6700 – Straßenbeleuchtung u. -reinigung
Auf Rückfrage vom Gemeinderätin Muehlenberg wird von Bürgermeister Obermeier erläutert, dass zum Antrag „Halbnachtabschaltung“ noch keine belastbaren Aussagen der Betreiber vorliegen.
Unabhängig davon entsteht in der Diskussion ein Konsens, die Umstellung auf die LED-Technologie weiter fortzusetzen. Hierfür sollen vorsorglich Mittel in Höhe von 50.000 € eingeplant werden. Diese könnten ggf. auch für Maßnahmen der Halbnachtschaltung verwendet werden, soweit dies vom Gemeinderat mehrheitlich entschieden wird.
UA 6900 – Wasserläufe, Wasserbau
Auf Rückfrage von Gemeinderätin Muehlenberg wird zum Sturzflutrisikomanagement erläutert, dass die Ausschreibungen vorbereitet sind, aber noch keine Beauftragung erfolgte.
UA 7500 – Bestattungswesen
Bezüglich der Gestaltungsmaßnahmen zu Erdurnengräbern mit Einbindung des Umweltforums wird auf einen finanziellen Bedarf von mind. 5.000 € durch Gemeinderätin Muehlenberg hingewiesen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass auf den Haushaltsstellen 7500.95003 und 7500.95005 in Höhe von insgesamt 4.000 € für Planungsmaßnahme ausreichend bemessen seien.
UA 9200 – Abwicklung der Vorjahre
Aufgrund der Einnahmeausfälle 2022 ist im vorläufigen Jahresabschluss 2022 ein Fehlbetrag von 988.069,02 € entstanden. Dieser wird teilweise über die allgemeine Rücklage ausgeglichen, da eine Mindestrücklage vorzuhalten ist, kann jedoch der gesamte Betrag nicht über Rücklagenmittel ausgeglichen werden. Der sog. Sollfehlbetrag aus 2022 beträgt gerundet 324.762 € und ist als Ausgabe des Vermögenshaushalts zu berücksichtigen. Der in 2023 relevante Sollfehlbetrag errechnet sich wie folgt:
988.069,02 € Sollfehlbetrag
-
728.653,52 € Rücklagenstand (=Entnahme)
+
65.346 € Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage (=Rückführung zur Rücklage)
= tatsächlich „offener“ Sollfehlbetrag aus 2022 für 2023 gem. § 23 KommHV-K
324.761,50 €
§ 23
Deckung von Fehlbeträgen
1Ein Fehlbetrag soll unverzüglich gedeckt werden; er ist spätestens im zweiten, im Falle einer Haushaltssatzung für zwei Jahre spätestens im dritten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr zu veranschlagen. 2Ein nach Art. 66 Abs. 4 GO, Art. 60 Abs. 4 LkrO oder Art. 58 Abs. 4 BezO entstandener Fehlbetrag ist im folgenden Jahr zu decken.
Aufgrund der Haushaltslage 2023 besteht Konsens darüber, den Sollfehlbetrag im Haushaltsjahr 2023 auszugleichen und nicht von § 23 Satz 1, HS 2 Komm-HV-K Gebrauch zu machen = Deckung in 2024.
Die Rücklagenzuführung reduziert sich unter Berücksichtigung der sonstigen Änderung in 2023 von 80.247 € auf 15.247 €.
Hinweis zum Ergebnis nach FA-Sitzung:
Änderungen auf das Gesamtvolumen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes ergeben sich durch die heute beschlossenen Änderungen nicht, da die Ansatzänderungen über die Rücklagenzuführung ausgeglichen werden konnte.