Gemeindegebietsänderungen; Beratung und Beschlussfassung über die Anregung auf Änderung Gemeindegebiet / Gemeindegrenzen von den Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen sowie dem Markt Lappersdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Gemeinderat, 06.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 4. Gemeinderat 06.04.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Mail vom 23.02.2023 bzw. 02.03.2023 übermittelte das Landratsamt Regensburg, Kommunalaufsicht, die Anregung des ADBV Regensburg der Gebietsänderung Pettendorf / Pielenhofen / Lappersdorf zur weiteren Bearbeitung und Übermittlung zur Beschlussfassung an den jeweiligen Gemeinderat. Dieser Anregung liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Infolge von Änderungen von Flurstücksgrenzen (im Zuge des Radwegbaus an der Kreisstraße R 39) verläuft die Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleich bewirtschafteter Flächen und ist daher in der Örtlichkeit nicht mehr erkennbar.

Unter Hinweis auf Nr. 3.2. NHG-Bek regt das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg eine Gebietsänderung der Gemeinde Pielenhofen, Landkreis Regensburg, der Gemeinde Pettendorf, Landkreis Regensburg und des Marktes Lappersdorf, Landkreis Regensburg sowie die entsprechende Änderung der Grenzen der Gemarkungen an.

Die Gemeindegebietsgrenze wird in die neuen, bzw. in benachbarte Flurstücksgrenzen gelegt, damit sie als Verwaltungsgrenze kartenmäßig klar festgelegt und auch in der Örtlichkeit erkennbar ist.

Der vorgeschlagene Verlauf der Gebietsgrenze entspricht den in Nr. 3.3.1 NHG-Bek festgelegten Grundsätzen. Von der Gebietsänderung sind im Liegenschaftskataster eingetragene, selbständige Flurstücke betroffen (Nr. 3.3.4 NHG-Bek).

Beschreibungsvorschlag


Die Gebietsänderung steht im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft. Die katastertechnische Behandlung der Gebietsänderung erfolgt nach Abschluss der einschlägigen Beurkundungen und dem anschließenden Grundbucheintrag.

Die entsprechenden Flurstückszerlegungen sind in den Fortführungsnachweisen 731 05, 731 12, 731 13 Gemarkung Pielenhofen, 1236 07, 1236 19, 1236 20, 1236 22, 1236 29 Gemarkung Pettendorf und 1279 02 Gemarkung Hainsacker des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, Außenstelle Hemau beschrieben.

Die vorgesehene Gebietsänderung ist aus der als Anlage beigegebenen Kartenbeilage ersichtlich. Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Pielenhofen, Pettendorf und Hainsacker (Nr. 3.1 GmkgÄndBek). Die Anhörung des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Regionalabteilung Ost entfällt (Nr. 3.3.2 NHG-Bek).

Hinweis Verwaltung:
Es wird festgestellt, dass die Ausarbeitung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, im Bereich des vorgeschlagenen Flächentausches mit der Gemeinde Pielenhofen (Lfd. Nrn. 4 – 12) unstimmig ist. Die korrekte Summe lautet, nicht wie angegeben 4.082 m², sondern 6.264 m².

Stellungnahme Verwaltung:
Der vorgeschlagene Flächentausch mit dem Markt Lappersdorf (Lfd. Nrn. 13 – 15 und 16 – 18) macht aus Sicht der Verwaltung durchaus Sinn, die Zustimmung wird empfohlen.

Zum Flächentausch mit der Gemeinde Pielenhofen an der „Rohrdorfer Kreuzung“ (Lfd. Nrn. 1 – 3, 4 und 5) wird festgestellt, dass dieser nicht sinnvoll erscheint, hier sollte die gerade Linie weitergeführt werden.

Der Flächentausch im Bereich der Felder entlang der GVS Neudorf – R 39 (Lfd. Nrn. 6 – 12) wäre im Grundsatz sinnvoll, wird aber abgelehnt, da hier in der Zukunft ein Radweg entstehen soll und hier aus Sicht der Gemeinde Pettendorf eine anteilige Kostentragung der Gemeinde Pielenhofen erforderlich wird, auch weil vor allem der Ortsteil Rohrdorf der Gemeinde Pielenhofen aus der Radwegeverbindung maßgeblich profitieren wird. Beim Radwegbau an der R 39 war z.B. die Nachbargemeinde Lappersdorf in der Vergangenheit außen vor, weil es nicht in ihrer Gebietskörperschaft lag.

Nach Rücksprache mit Bürgermeister Gruber plant die Gemeinde Pielenhofen zunächst den Radwegebau in Richtung Pielenhofen, sodass mittelfristig kein weiterer Radweg gebaut wird. Ein Flächentausch kann auch immer noch nach dem Radwegebau umgesetzt werden, zum jetzigen Zeitpunkt entsteht aus Sicht der beiden Bürgermeister kein Handlungsdruck.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert anhand der vorliegenden Pläne den Sachverhalt. Dabei wird nochmals darauf hingewiesen, dass im Einvernehmen mit der Gemeinde Pielenhofen derzeit kein Flächentausch stattfindet. Auf Rückfragen von Gemeinderat Pengler wird von Bürgermeister Bink kurz erläutert, dass bezüglich des Flächentauschs mit Pielenhofen frühestens ab der verbindlichen Entscheidung über die bauliche Ausführung bzw. erst nach Fertigstellung des Radweges entschieden werden kann.  

Beschluss

Der Gemeinderat Pettendorf nimmt die Anregung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Regensburg, zuletzt geändert am 01.03.2023, zur Kenntnis.

Den vorgesehenen Gebietsänderungen mit der Gemeinde Pielenhofen wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht zugestimmt. Die Begründung hierzu ist dem Sachverhalt zu entnehmen.

Eine Zustimmung wird lediglich dem vorgeschlagenen Flächentausch mit dem Markt Lappersdorf (Lfd. Nrn. 13 – 15 und 16 – 18) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2023 11:30 Uhr