Wohnhausanbau auf bestehender Garage auf Fl.Nr. 1429/4, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 8 im Baugebiet "Schwetzendorf-Südwest" (Aubergstraße, Schwetzendorf); Erneute Beratung und Beschlussfassung über die Erteilung von Befreiungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Bauausschuss befasste sich bereits in seiner Sitzung vom 15.12.2022 mit dem Vorhaben und beschloss, dem Vorhaben sein Einvernehmen zu erteilen und war mit der Befreiung (Dachneigung) von den Festsetzungen einverstanden. Nach Vorlage der Antragsunterlagen am Landratsamt wurde festgestellt, dass abstandsrelevante Probleme vorliegen bzw. weitere Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich sind. Diese werden nun wie folgt beantragt:

1. Abweichung von der Traufhöhe, im Bebauungsplan von 4,00 m auf 5,80 m der vorgesehenen Planung.
Begründung: Der vorgesehene Anbau in dieser Art, ist ohne Erhöhung der Traufhöhe nicht möglich, da die Gebäudebreite zu gering ist.

2. Abweichung von der Bauweise E+D zu E+I.
Begründung: Der vorgesehene Anbau ist in E+D nicht möglich.

3. Abweichung, der Anbau ist nicht untergeordnet.
Begründung: Der vorgesehene Anbau ist mit niedrigerem Dachgeschoss nicht möglich.

4. Abweichung des Dachüberstandes an der Traufe/Südseite im Bebauungsplan = 0,30 m auf 0,60 m in der Planung.
Begründung: Konstruktiver Sonnenschutz.

5. Abweichung von der 36° bis 43° Dachneigung, geplant 18° und 28° .
Begründung: Um das Nebengebäude niedriger als notwendig zu erstellen.

6. Abweichung für die neu zu errichtenden Stellplätze auf dem Grundstück Fl.Nr. 1429/4. Diese liegen außerhalb der Baugrenzen.
Begründung: Es besteht keine andere Möglichkeit die geforderten Stellplätze innerhalb des Baugrundstückes zu errichten.

Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Aubergstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind gesichert.

Stellplatzbedarf:
Es werden insgesamt 2 neue Stellplätze zur Verfügung gestellt, die Stellplatzpflicht ist damit erfüllt.

Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, eine Zustimmung (Fl.Nr. 1429/5, Gemarkung Pettendorf) wurde nicht erteilt.

Abstandsflächen:
Den Unterlagen liegt ein Abstandsflächenplan M 1 : 200 bei. Demzufolge befinden sich die zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Abstandsflächen auf dem Baugrundstück.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit den erforderlichen Befreiungen (siehe Sachverhalt lfd. Nrn. 1- 6)von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 19:55 Uhr