Ausschlussbeschluss:
Gemeinderat Walfried Achhammer wurde gemäß Art. 49 Gemeindeordnung (GO) wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
6 : 0 Stimmen
Der Bauausschuss befasste sich zuletzt mit der Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinen- und Lagerhalle in seiner Sitzung vom 18.07.2019 auf diesem Grundstück. Dem Antrag wurde stattgegeben unter der Maßgabe, die Oberflächenwassersituation ausreichend zu berücksichtigen.
Das Landratsamt Regensburg erteilte mit Bescheid Nr. S 43-2019-1268 vom 10.12.2019 die beantragte Baugenehmigung mit entsprechenden Nebenbestimmungen (siehe Anlage RIS).
Der Antrag vom 01.03.2023 beinhaltet nun folgende zusätzliche Vorhaben:
- Es wird beabsichtigt, im Anschluss an die neue Halle eine weitere Stahlbetonstützmauer (L-Steine) in einer Höhe von 1,50 m mit einer Länge von 9,30 m bzw. 12,30 m, gesamt 21,60 m, zu errichten.
- Des Weiteren ist vorgesehen, an der östlichen Grundstücksgrenze auf einer Länge von 26,50 m (18,50 + 8,00 m) ebenfalls eine Stahlbetonstützmauer (L-Steine) in einer Höhe von 1,50 m zu errichten.
- Errichtung eines Einlaufschachtes, einer Regenwasserleitung DN 200 und Zuführung zur (bisher noch nicht errichteten) Sickermulde mit einem Volumen von 15,6 m³ (aus Genehmigung 2019).
- Abschließend soll das Grundstück (gesamt 5.450 m²) großflächig (ca. 3.020 m²) in einer Höhe von 0,25 m, in Teilbereichen jedoch deutlich höher, aufgefüllt werden.
Stellungnahme Bauverwaltung:
zu 1.: Die geplante neue Mauer im Anschluss an die Halle ermöglicht dem Antragsteller eine erweiterte Nutzung des nördlichen Bereiches.
zu 2.: Die geplante Mauer an der östlichen Grundstücksgrenze ist zunächst ohne Einhaltung von Abstandsflächen nicht zulässig, ein Mindestabstand von 3,0 m ist zwingend erforderlich.
zu 3.: Die 2019 genehmigte Sickermulde diente zunächst ausschließlich der Aufnahme von Niederschlagswasser von der Maschinen- und Lagerhalle. Den neuen Antragsunterlagen zufolge soll diese nun auch noch die Aufnahme von Niederschlagswasser aus der Flur Eibrunn aufnehmen. Eine hydraulische Berechnung der neuen wasserrechtlichen Situation liegt nicht bei, wie auch keine Aussagen zu ggfs. einer neuen Dimensionierung der Sickermulde. Zusätzlich wird die ordnungsgemäße Aufnahme des Wassers über den Einlaufschacht und die Leitung DN 200 bei Starkregenereignissen angezweifelt.
zu 4.: Durch die beabsichtigten Auffüllungen werden massive Veränderungen des Niederschlagswasserabflusses befürchtet, die sich nachteilig auf die angrenzenden Grundstücke auswirken können. Dies wurde bereits in den Nebenbestimmungen Nrn. 7 und 15 zur Baugenehmigung aus 2019 erkannt und entsprechende Festsetzungen getroffen, eine Genehmigung der Auffüllungen im beantragten Maße würde diesen widersprechen.
Abschließend wird festgestellt, dass die Halle bereits seit mindestens einem Jahr fertiggestellt ist, jedoch weder die ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung (Nebenbestimmung 2019, Nr. 5) noch die Baumpflanzungen (Nebenbestimmungen 2019, Nr. 29) bisher umgesetzt wurden.
Erschließung:
Das Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 407, Gemarkung Pettendorf, erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind nicht erforderlich.
Nachbarunterschriften:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.