Bodenverbesserungsmaßnahme durch Humusauftrag auf den Fl.Nrn. 138, 139, 140, 140/2, 152, 959, 959/26, 959/27, 959/28, 959/6, 1028, 1031, 1032, 1053, 1053/2, 1054, 1055, 1420, 1423, 1424, 1422/10, 1422/11, 1422/2, 1422/3, 1422/5, 1422/7 und 1422/8, jeweils Gemarkung Pettendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Bauausschuss, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 2. Bauausschuss 16.03.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bei den zur Auffüllung vorgesehenen oben genannten Grundstücken in der Gemarkung Pettendorf handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen, eine Verschlechterung ist durch die Maßnahmen nicht zu erwarten. Die zur Genehmigung beantragten Flächen haben eine gesamte Fläche von ca. 9,95 ha, die geplante Auffüllhöhe ist 0,25 m.

Zu den Auffüllmengen und der daraus resultierenden Menge an Lkw`s:
~ 99.995 m² x 0,25 m = 24.875 m³ x 1,33 = 33.084 to / 15 to. = rd. 2.206 Lkw`s

Biotopkartierung:
In den Grundstücken befinden sich zum Teil amtlich kartierte Biotope, diese sind bei den Auffüllungen auszunehmen, entsprechende Abstände sind einzuhalten. Die Biotope befinden sich auf den Fl.Nrn. 138, 140/2, 1031, 1032, 1420, 1422/2 und 1422/5, jeweils Gemarkung Pettendorf.

Zufahrt zu den Grundstücken:
Die Zufahrt zu dem Grundstück hat, sofern erforderlich über öffentliche Straßen und Wege zu erfolgen. Auf die bestehenden Verkehrsbeschränkungen gemäß der StVO wird hingewiesen.

Hinweis Bauverwaltung:
Bei der Fl.Nr. 959, Gemarkung Pettendorf, handelt es sich um eine reine Waldfläche. Eine Auffüllung scheint daher nicht erforderlich.

Sonstige Auflagen:
Bisherigen Anträgen auf Auffüllungen von landwirtschaftlichen Flächen (Bodenverbesserungsmaßnahmen) wurde unter folgenden, grundsätzlichen Auflagen das Einvernehmen erteilt:
  1. Die Kosten evtl. auftretender Straßenschäden sind durch den Antragsteller zu beheben bzw. zu tragen.
  2. Beginn und Ende sind der Gemeinde Pettendorf drei Tage vorher anzuzeigen.
  3. Die Anfahrzeiten der Lkw werden auf Montag – Freitag, jeweils von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt.
  4. Es dürfen keine negativen Auswirkungen auf die Oberflächenwassersituation in diesem Bereich entstehen.

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Dotzler hat Bedenken wegen der Zufahrtsstraßen, vor allem dem Rehweg in Reifenthal und die Aubergstraße in Schwetzendorf. Bürgermeister Obermeier verweist hierzu auf die im Sachverhalt genannte Auflage Nr. 1, der zu Folge der Antragsteller Schäden an der Straße zu beheben bzw. die Kosten hierfür zu tragen hat.

Beschluss

Bürgermeister Obermeier stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

Nachdem festgestellt wurde, dass für einige der beantragten Flächen erst in jüngster Vergangenheit eine Genehmigung zur Auffüllung vorlag, soll die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt vertagt werden. 

Die Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung beauftragt, den jeweiligen Sachverhalt zu prüfen und dann jede Fläche (Fl.Nr.) einzeln zur Abstimmung vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.04.2023 19:55 Uhr