Es werden folgende isolierte Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
Einfriedung, Pkt. 7 a):
Es ist geplant, abweichend von der zulässigen Zaunhöhe von 1,20 m einen Doppelstabmattenzaun in einer Höhe von 1,40 m entlang Pfarrer-Groden-Straße auf einer Länge von ca. 13,00 m zu errichten.
Begründung:
Die Einfriedung auf dem Grundstück ist wegen dem vorhandenen Schäferhund erforderlich geworden. Der Zaun soll davor schützen, dass der Hund nicht auf die Straße oder in andere Grundstücke laufen kann. Der Hund soll sich auf dem Grundstück frei bewegen können, ohne andauernd angeleint sein zu müssen.
Wegen der Abböschung zur Straßenseite ist es notwendig, einen Zaun mit 1,40 m Höhe an der Grundstücksgrenze anzubringen, da der Hund mit einer Schulterhöhe von 55 cm, bei einer geringeren Höhe über den Zaun springen kann (ca. 80 cm Höhenunterschied Grundstück - Straßenniveau.) An den Grundstücksgrenzen zu den Nachbarn soll der Doppelstabmattenzaun mit der vorgeschriebenen Höhe von 1,20 m ausgeführt werden.
Dachgestaltung (WA), Pkt. 2.2 e):
Des Weiteren ist vorgesehen, auf der südlichen Dachhälfte des Hauptgebäudes eine PV-Anlage zu errichten. Diese kann jedoch nicht, wie im Bebauungsplan vorgesehen, ohne Aussparungen umgesetzt werden.
Begründung:
Die notwendige Aussparung ist wegen vorgegebenem Aus- bzw. Einstiegsfenster für den Kaminkehrer erforderlich geworden. Die verbleibenden Flächen sollen dennoch zur optimalen Ausnutzung der Dachfläche für die erneuerbare Energiegewinnung genutzt werden können.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Pfarrer-Groden-Straße“ erschlossen, die Wasserversorgung bzw. die Abwasserbeseitigung ist gesichert, ist für das Vorhaben aber nicht erforderlich.
Nachbarbeteiligung:
Eine Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. Begründet wurde dies damit, dass nur die Gemeinde im Bereich der Straße durch die abweichende Realisierung des Zaunes betroffen sein könnte.