Haushalt 2023; Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Gemeinderat, 04.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 5. Gemeinderat 04.05.2023 ö beratend 3

Sachverhalt

Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme zum Haushalt 2023: 


Sehr geehrte Damen und Herren,

die vom Gemeinderat am 02.03.2023 beschlossene Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde rechtsaufsichtlich geprüft.

Der Haushaltsplan schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 6.845.412,00 €
und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 4.346.992,00 € ab.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist hinsichtlich der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahme in Höhe von 425,000,00 € für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen ge­ nehmigungspflichtig. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde vom Landratsamt Regensburg bereits vor Erlass der Haushaltssatzung nach Art. 69 Abs. 4 GO mit Schreiben vom 15.02.2023 erteilt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 und 71 GO sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabemittel des Vermögenshaushalts nur in Anspruch genommen werden dürfen, soweit Deckungsmittel rechtzeitig bereitgestellt werden können. Dabei darf die Finanzierung anderer, bereits begonnener Maßnahmen nicht beeinträchtigt werden (§ 27 KommHV).

Die Haushaltswirtschaft ist so zu planen und zu führen, dass die stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gesichert ist; dabei sind die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten (Art. 61 GO). Über- und außerplanmäßige Ausgaben (vgl. § 87 Nrn. 4 und 33 KommHV) sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, so sind sie vom Gemeinderat zu beschließen (Art. 66 Abs. 1 GO).


Bemerkungen:

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan ist hinsichtlich der in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditaufnahme in Höhe von 425,000,00 € für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen ge­ nehmigungspflichtig. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde vom Landratsamt Regensburg bereits vor Erlass der Haushaltssatzung nach Art. 69 Abs. 4 GO mit Schreiben vom 15.02.2023 erteilt.

Weitere genehmigungspflichtige Teile nach Art. 67 und 71 GO sind in der Haushaltssatzung nicht enthalten. 

Es wird von einer Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt in Höhe von 935.292,00 € ausgegangen. Bei ordentlichen Tilgungen von 552.383,00 € verbleibt eine freie Finanzspanne in Höhe von 382.909,00 €, die für vermögenswirksame Investitionen zur Verfügung steht.

Die Verschuldung der Gemeinde Pettendorf beträgt zu Jahresbeginn 4.762.389,50 € und soll sich bis zum Jahresende auf 4.635.011,50 € reduzieren. Dies entspricht per 31.12.2023 einer Pro-Kopf Verschuldung von 1.310,44 € (Bezugsgröße Einwohnerzahl zum 30.06.2022). Der Landesdurchschnitt der Gemeinden vergleichbarer Größenklasse (vorhandener Vergleichswert zum 31.12.2021 ohne Schulden der Eigenbe­ triebe) beträgt 639,00 € pro Einwohner.

Im Finanzplanungszeitraum sind keine weiteren Kreditaufnahmen vorgesehen. Für 2024 ist eine sub­ stantielle Tilgungsleistung in Höhe von 1.153.000,00 € eingeplant, die zu einer erheblichen Reduzierung der Pro-Kopf-Verschuldung führen wird.

Die allgemeine Rücklage weist zu Beginn des Jahres einen Bestand in Höhe der Mindestrücklage von 65.346,00 € aus. Es ist eine Zuführung in Höhe von 15.247,00 € geplant. Im Finanzplanungszeitraum sind weder Entnahmen, noch Zuführungen zur allgemeinen Rücklage vorgesehen.

Aufgrund des Schuldenstands und der geringen Rücklagen ist weiter auf eine angemessene Haushalts­ disziplin zu achten. Eine Nettoneuverschuldung sollte, wie im Finanzplan vorgesehen, vermieden werden.

Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Pettendorf ist gesichert.

Die Haushaltssatzung ist nunmehr amtlich bekannt zu machen (Art. 65 Abs. 3, Art. 26 Abs. 2 GO). Gleich­ zeitig ist die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich zugänglich zu machen; darauf ist in der amtlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung hinzuweisen (Art. 65 Abs. 3 GO).

Wir bitten diese rechtsaufsichtliche Stellungnahme den Mitgliedern des Gemeinderates bekannt zu geben.

Mit freundlichen Grüßen 

gez. 

Tanja Schweiger
Landrätin 


 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier verliest die rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt 2023. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die rechtsaufsichtliche Stellungnahme zum Haushalt 2023 der Kommunalaufsicht zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.06.2023 08:53 Uhr