Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Bebauungsplan "Solner Breite III" in Reifenthal; Beratung und Beschlussfassung über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen (§ 3 Abs. 2 BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderat, 01.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 6. Gemeinderat 01.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplans „Solner Breite III“ in Reifenthal gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 12.04.2023 bis 15.05.2023 statt. Hierauf wurde durch amtliche Bekanntmachung vom 30.03.2023 bzw. durch Aushang ab 31.03.2023 hingewiesen.

Folgende private Stellungnahme wurde im Verfahren vorgebracht:

1. Eigentümer der Fl.Nr. 971, Gemarkung Pettendorf:
Mit Mail vom 01.05.2023 wird darauf hingewiesen, dass im aktuellen Bestandsplan zum geplanten Baugebiet der auf dem Grundstück Fl.Nr. 971 befindliche Baum nicht vermerkt ist. Es wird darum gebeten, dies zu beachten und den zu bebauenden Bereich von Parzelle 16 ein Stück weiter vom Baum weg zu versetzen.

Stellungnahme Bauverwaltung:
a) Im Planentwurf des Bebauungsplanes ist der Baum sehr wohl dargestellt. Nicht dargestellt ist er im „Bestandsplan – Nutzungen und Vegetation“, welcher der nachrichtlichen Darstellung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange und der sonstigen Umweltbelange als Anlage beiliegt. Es wird vorgeschlagen, den Baum auch in diesem Plan zeichnerisch darzustellen. 

b) Der zur Bebauung vorgesehene Bereich (Baugrenze) der Parzelle 16 ist 6,00 m von der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 971 entfernt. Inwieweit hier noch nachjustiert werden soll/muss ist durch den Gemeinderat zu entscheiden.

Beschluss a):
Der Gemeinderat beschließt, den Baum auf der Fl.Nr. 971 auch im „Bestandsplan – Nutzungen und Vegetation“ zeichnerisch darzustellen.

12 : 0 Stimmen

Beschluss b):
Der zur Bebauung vorgesehene Bereich (Baugrenze) der Parzelle 16 ist 6,00 m von der Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 971 entfernt. Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit, den zu bebauenden Bereich weiter zu versetzen.

12 : 0 Stimmen

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat werden die Abwägungsvorschläge diskutiert. Es besteht Konsens mit der Beschlussempfehlung.  

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die beschlossene Änderung in die Planunterlagen einarbeiten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderatsmitglieder Lars Sikkes, Dr. Christian Schweiger, Alexa Muehlenberg, Norbert Meyer und Tobias Manz fehlen entschuldigt. Gemeinderat Dr. Richard Bosl ist zum Beginn der Sitzung entschuldigt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 25.09.2023 09:01 Uhr