Dorfhaus Kneiting Beratung und Beschlussfassung über die Kostenbeteiligung der Nutzer


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Gemeinderat, 06.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 7. Gemeinderat 06.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die bisherigen Nutzer des Dorfhauses Kneiting sind von Beginn an die FF Kneiting, die Birkengrün-Schützen und der OGV Kneiting. Vereinzelt wird das Dorfhaus genutzt von den Jagdgenossen Kneiting, dem Zunftbaumverein und der Kirchenstiftung Kneiting.

In früherer Zeit wurde der Wirtshausbetrieb und die damit verbundene Nutzung zuverlässig und mit hoher Zufriedenheit vom ersten Pächter organisiert. Von diesem wurden auch die Nebenkosten vollständig getragen, eine Abrechnung mit den Vereinen war deshalb nicht notwendig. Nach Wegfall der Pächter ist das Dorfhaus im Bereich des Wirtshausbetriebes wieder in Obhut der Gemeinde. Hier für wurde mit den 
Die hierfür genutzten Flächen sind die Gasträume, die Küche, Gang Lagerraum, Putzraum und die beiden WCs.
Für die Nutzung dieser Räume wird im Rahmen der Nebenkostenabrechnung eine Aufteilung gemacht.
Die Nebenkosten betragen im Jahr 2022 anteilig insgesamt 5193,36 €. 

Für die Nutzer des Dorfhauses Kneiting gibt es zum Teil vertragliche Regelungen, die aber den Schützenstand betreffen. Die FF Kneiting ist Bestandteil der Gemeinde.

Die Vereine FF, OGV und Schützen bringen sich über ihre eigenen Veranstaltungen auch ein, um den öffentlichen, also nicht vereinsspezifische Wirtshausbetrieb zu gewährleisten. Das Ziel ist hierbei, die dörflichen Gemeinschaft lebendig zu halten, was mit einem Treffpunkt im Wirtshaus erreicht werden kann.


Es gibt aber auch Nutzungen, die nur die Räumlichkeiten beanspruchen, ohne einen Beitrag zum Allgemeinbetrieb zu leisten oder auch, ohne Umsatz im Wirtshausbetrieb beizusteuern. Diese sind im Dach des TSV vereint. Für diese Nutzer, z.B. TSV   oder VHS ist aber auch schon aus Gerechtigkeitsgründen eine Kostenbeteiligung an den Nebenkosten anzusetzen. Mietsosten für die Räume sind nicht zu erheben, da diese in der bestehenden Haus- und Benutzungsordnung nicht erhoben werden § 6.

Eine Kostenbeteiligung an den Nebenkosten wurde anteilig berechnet und in der Anlage dargestellt. Zu Grunde lag die bereits seit Jahren vorliegende Kostenbeteiligungsberechnung der Vereine im Schulgebäude.  Die Nutzungsstunden sind anteilig angesetzt, das Ergebnis ist marginal. Bei einer Volljahresnutzungszeit von 8.760 Stunden und Gesamtkosten von 5.193,36 € entstünde ein Anteil/ Stunde von 60 Cent!
Außerhalb dieser Kosten kann ggf. die Reinigung betrachtet werden.   

Deswegen wird aus Verwaltungsvereinfachungsgründen vorgeschlagen eine Nebenkostenpauschale zu verlangen.    
Für den TSV für die Nutzung im bisherigen Rahmen bis 200 Nutzungsstunden/a pauschal:        

150 €/ Jahr.

Für die VHS und andere Nutzer, die sich nicht im Allgemeinbetrieb des Wirtshausbetriebes
mit einbringen:                                

5 €/ Nutzungsstunde

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Gemeinderatsmitglied Weigl ergreift das Wort und weist darauf hin, dass die Nutzung des Dorfhauses außerhalb des „Wirtshausbetriebes“ mittlerweile seine Kapazitätsgrenze erreicht hat. Insbesondere der TSV nutzt die Räume sehr intensiv, z. B. für zwei Yogakurse, die hintereinander stattfinden. Da sich der TSV nicht am Allgemeinbetrieb beteiligen kann, sollte daher eine Kostenbeteiligung vorgesehen werden. Auch andere Vereine und Gruppierungen sollten durch Kostenbeteiligungen herangezogen werden. 

Nach kurzer Diskussion über die Kostenstruktur entsteht im Gemeinderat schnell ein Konsens dazu, die Kostenbeteiligung wie folgt zu gestalten:  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Kostenbeteiligung für die Nutzung des Dorfhauses Kneiting für Vereine und Gruppierungen:

  1. Für die VHS und andere Nutzer, die sich nicht im Allgemeinbetrieb des Wirtshausbetriebes
mit einbringen:        5 €/ Nutzungsstunde,

  1. für den TSV für die Nutzung im bisherigen Rahmen bis 200 Nutzungsstunden/a pauschal: 150 € pro Jahr.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Nutzungssatzung entsprechend anzupassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2023 11:07 Uhr