Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum auf Fl.Nr. 115/4 Teilfläche, Gemarkung Pettendorf, Parzelle 5 im Baugebiet "An der Hauptstraße" (Julie-von Zerzog-Straße, Pettendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Bauausschuss, 21.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Pettendorf) 6. Bauausschuss 21.09.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Es wird beabsichtigt, ein Einfamilienwohnhaus (11,99 x 8,86 m) mit einer Doppelgarage und Geräteraum (8,99 x 6,00 m) zu errichten. Für das Vorhaben war das Genehmigungsfreistellungsverfahren nicht möglich, da es im Bereich der Garage von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Nr. 9) bezüglich der Höhenlage der Rohfußbodenoberkante (OKRF) abweicht. Die Festsetzung im Bebauungsplan sieht vor, dass die OKRF maximal 30 cm = 0,30 m über der anstehenden Straßenoberkante in der Mitte der Zufahrt liegen darf. 

Beim Antrag auf Baugenehmigung vom 12.08.2023 lässt sich aus dem Eingabeplan entnehmen, dass die OKRF 0,52 m über der anstehenden Straßenoberkante in der Mitte der Zufahrt liegt (= zw. -0,15 m und -0,67 m). Die Überschreitung liegt bei 0,22 m. 
 

Die erforderliche Befreiung wurde schriftlich beantragt und wie folgt begründet:

Durch das steile Gelände wird das Wohnhaus und Garage höher in das Grundstück gesetzt, um so wenig wie möglich Böschung im Osten und Süden zu erhalten, durch diese Höhenfestlegung kann die Festlegung der Garage nicht eingehalten werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Ausschussmitgliedern den Sachverhalt. Im Bauausschuss besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt sein Einvernehmen und ist mit der erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Überschreitung der Höhenlage der OKRF von 0,30 m um 0,22 m einverstanden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 08:02 Uhr