Vollzug des Baugesetzbuch (BauGB);
Erneute Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Gemeinbedarfsfläche "Feuerwehr Kareth", Markt Lappersdorf;
hier: Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Gemeinderat, 05.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der ursprüngliche Bebauungsplan-Entwurf musste wegen Änderungen des Gebäudes nochmals überarbeitet werden. Damit verbunden ist eine erneute Offenlegung nach § 4a Abs. 3 BauGB. In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vom 04.09.2023 wurde der Vorentwurf des Bebauungsplans „Feuerwehr Kareth“ vom Planungsbüro Dipl. Ing. (FH) Bernhard Bartsch in der Fassung vom 4. September 2023 gebilligt und der Beschluss zur erneuten Offenlegung gefasst.
Der Gemeinderat befasste sich bereits in seinen Sitzungen vom 03.09.2020, 03.12.2020 und 03.03.2022 und stellte jeweils fest, dass wahrzunehmende Belange der Gemeinde Pettendorf nicht betroffen sind.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wird nun die Gemeinde Pettendorf erneut um Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf gebeten. Soweit bis spätestens 13.11.2023 keine Rückäußerungen erfolgt, wird davon ausgegangen, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende öffentliche Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach §4a Abs. 3 i. V. m. §3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023 stattfindet. Hierauf wird durch ortsübliche Bekanntmachung durch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt am 01.10.2023 hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt erneut fest, dass von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmende Belange durch die vorgelegte Bauleitplanung nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2023 15:21 Uhr