Neuer Friedhof Pettendorf; Vorstellung der Planung zur Anlage von zusätzlichen Erdurnengräbern


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderat, 02.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 11. Gemeinderat 02.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Es wird Bezug genommen zum Sachverhalt aus der öffentlichen Sitzung vom 2.03.2023. Hierzu beschloss der Gemeinderat, ein Planungsbüro mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Idee zu beauftragen. Den Auftrag hierzu erhielt das Planungsbüro „Lichtgrün“. 
Nachdem bereits in der Sitzung vom März darauf hingewiesen wurde, dass im zunächst ausschließlich angedachten nordwestlichen Bereich ein schwieriger Untergrund vorhanden ist und die räumliche Anbindung an den Friedhof fehlt,  sowie die Nähe zum eher technischen Arbeitsbereich vielleicht weniger pietätvoll erscheint, wurden auch andere Bereiche zur Umsetzung in Betracht gezogen. Die ursprüngliche Aufgabenstellung war, alternative und naturnahe Bestattungsformen anzubieten und das bestehende Angebot hierdurch zu ergänzen.

Die Entwicklung bei der Aufrechterhaltung von Grabstellen zeigt eine deutliche Tendenz, Grabstellen nach Ablauf der vorgeschriebenen Ruhezeit wieder aufzugeben. Hiervon zeugen die zunehmend leeren Grabstellen im kirchlichen Friedhof. Dieser Trend wird sich fortschreiben, sodass die Notwendigkeit aus früheren Zeiten, ständig die Friedhöfe zu erweitern, nicht mehr erforderlich scheint.

Grundsätzlich bestehen nach § 5 unserer Friedhofssatzung im neuen Friedhof Pettendorf folgende Möglichkeiten:
  •        Grabfelder für die Sargbestattung
  • Erdurnenbestattung in diesen Grabfeldern (bis zu 4 Urnen)
  • Urnenstelen
  • Erdurnenfelder (zurzeit keine frei).

Urnen haben eine Ruhezeit von 12 Jahren.

Weiter ist in der Satzung in § 29 geregelt, dass an Urnennischen und Urnenstelen keinerlei Gegenstände angebracht oder davor abgestellt werden dürfen. Tatsächlich hat sich die Gemeinde an der Praxis orientiert und kleine Auflagemöglichkeiten bei den Stelen angebracht.

Für Erdurnengräber ist in der Satzung bisher keine Regelung getroffen. Hierzu sollte aus Sicht der Verwaltung geregelt werden, von welcher Art die Urnengefäße bei Erdurnengräber beschaffen sein müssen (biologisch abbaubar).

Das Büro hat nunmehr 3 mögliche Bereiche dargestellt. Diese werde in der Sitzung vorgestellt und im Nachgang auch dem Umweltforum zugeleitet.  

In der Sitzung sollte die grundsätzliche Situierung nach Sicht des Gemeinderates favorisiert werden und nach Rückkoppelung mit dem Umweltforum festgelegt werden.  Weiter ist von Belang, wie die Erdurnengräber vorbereitet werden. Hierfür stehen Rohrsysteme zur Verfügung, die – abhängig von der gewünschten Anzahl zur Aufnahme von Urnen entsprechend tief sein müssen (1 Urne, zwei Urnen, vier Urnen pro Grabstelle, siehe Planung). 
Weiter ist festzulegen, welche Gestaltung an der Oberfläche entstehen soll. Hierbei sind die bestehenden Zuwegungen zu vorhandenen Grabstellen zu berücksichtigen wie auch ggf. bereits vorhandene Fundamente
Ursprünglich waren einfache Gedenksteine oder Grabplatten angedacht, die ebenen gleich   im Gelände liegen sollen. Die Größe erstreckt sich von ca. 12 x 12 cm (Gedenksteine, Muster Dreifaltigkeitsberg) zu Grabplatten (ca. 30 x 30 cm). Die Pflege sollte nicht durch kleinteilige Bepflanzung aufwändig sein, auch sollten im Grundsatz keine Gegenstände abgelegt werden.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Obermeier begrüßt Frau Dipl. Ing. (FH) Fehrmann vom Planungsbüro Lichtgrün aus Regensburg. Frau Fehrmann stellt die Überlegungen zur Gestaltung der Erdurnengräber auf Grundlage der vorliegenden Entwurfsplanung vor. Die Entwurfsplanung sieht drei mögliche Bereiche zur Situierung der Erdurnengräber vor:

Der Bereich 1 liegt sehr sonnig an der zur Rückseite der Aussegnungshalle. Aufgrund des felsigen Untergrunds lässt sich dort ein Erdurnengrab nur mit erhöhtem Aufwand herstellen. Zudem müsste die hier verlaufende Stromleitung verlegt werden. Die Abwasserleitung liegt ebenfalls benachbart. Der Bereich 2 befindet sich weitgehend zentral im Friedhof unter Bäumen und umfasst vorhandene nummerierte Grabfelder. Im Bereich 2 ist der Boden voraussichtlich tiefgründig, Erdurnengräber sind beliebig erweiterbar und relativ einfach herzustellen. Der Bereich 3 liegt bei den neuen den Urnenstelen. Hier wäre die Ergänzung der Belagsfläche und die Rodung der bestehenden Hecke und die Neupflanzung dieser erforderlich. Für nur acht Gräber stellt dies einen verhältnismäßig großen Aufwand dar. Zudem ist der Bereich nicht erweiterbar. 

Frau Fehrmann empfiehlt, dass sich aufgrund der ungünstigen, eher felsigen Bodenbeschaffenheit im Bereich 1 und aufgrund der ungünstigen Heckensituierung im Bereich 3 eine Realisierung der Maßnahme im Bereich 2 präferiert werden sollte. Ebenso leistet der der bereits vorhanden Findling im Bereich 2 einen guten optischen Ausgangspunkt für die Neugestaltung. Zur Diskussion gestellt wird die Ausführung der Grünfläche, insbesondere im Kontext mit der nachgelagerten Pflege durch die Gemeinde. Vorgesehen ist die Ausführung mit bodenbündigen, kleinen Grabplatten, die es ermöglichen, dass im Bereich problemlos gemäht werden kann. Dies hätte aber zur Folge, dass das Anbringen von Grabschmuck und anderen Gegenständen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Auch die Gestaltung des Umfelds in Form einer Blühwiese sei denkbar, dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass keine Mäharbeiten während der Blütezeit vorgesehen sind. Dadurch würde sich in der Wachstums- und Blütezeit der Wiese der Zugang zu den Grabstellen erheblich erschweren, da diese dann weitgehend von den Blühpflanzen „eingewachsen“ wären.  Nach der Herbstmahd würde die Fläche zudem nicht so attraktiv wirken, wie eine normale Rasenfläche. Insoweit ist aus gestalterischer und aus dem Blickwinkel der Pflege eine „klassische“ Rasenfläche grundsätzlich praktischer. Im Zusammenhang mit den Erdurnengräbern wird erläutert, dass die nach Möglichkeit kompostierbaren Urnen in vorbereiteten, rohrartigen Grabstellen, die bezüglich ihrer Lage und Anzahl weitgehend fest definiert sind, bestattet werden. Dabei sollte zur Verbesserung des Zersetzungsprozesses der Urnen auf aufwendige Schalungsarbeiten, z. B. durch Beton- oder Metallrohre verzichtet werden. Bürgermeister Obermeier deutet in diesem Zusammenhang an, dass grundsätzlich nur eine Erdbohrung vorgesehen werde. Vorgebohrte Bereiche würden bis zur Nutzung mit Kies oder vergleichbaren Material gefüllt um ein Einbrechen der Grabbohrungen zu vermeiden. Bezüglich Grabplatten führt Frau Fehrmann weiter aus, dass zur Stabilisierung der Grabplatten eine ausreichend verdichtete Oberfläche, ggf. ein Ring- bzw. Rahmenfundament aus Beton oder Metall, vorzusehen sei. Grundsätzlich wird ein Achsabstand von 1,2 Metern eingeplant. 

Gemeinderat Dotzler frägt an, inwieweit im Bereich auch Urnenbestattungen in kleineren Gräbern möglich wären. Gemeinderätin Muehlenberg ergänzt hierzu, dass die lineare Anordnung der Grabstätten mit den Bodenplatten sehr stark an einen Soldatenfriedhof erinnern würden. 

Frau Fehrmann beantwortet die Anfrage und stellt klar, dass es natürlich auch die Möglichkeit gäbe, kleine Gräber darzustellen. Bürgermeister Obermeier erläutert, dass es bereits jetzt möglich sei, Urnen in „normalen“ Gräber zu bestatten. Der Ansatz der Neugestaltung sollte es jedoch sein, eine neue, alternative Bestattungsmöglichkeit für Urnen zu finden, die nun in Form der Erdurnengräber mit den kleinen, bündigen Steinplatten als Möglichkeit aufgezeigt wurde. Da auch das Umweltforum zur Frage der Gestaltung näher einbezogen wird, sollte der primäre Ansatz in der heutigen Sitzung darin liegen, eine Einigung für den Standort zu finden. Der Bereich 1 scheitert bereits am felsigen Untergrund, der Bereich 3 eignet sich eher für die Erweiterung mit Stelen, so dass ein naturnahes Feld wie im Bereich 2 als gute Alternative verbleibt. 

Gemeinderat Bink stimmt dem zu und macht deutlich, dass für ihn nur Alternative 2 in Betracht kommt, da die Bereiche 1 und 3 aus verschiedenen Gründen nicht sinnvoll für die Erdurnengräber verwendet werden können. 

Gemeinderätin Muehlenberg merkt kritisch an, dass es zum Beginn der Arbeiten des Umweltforums angedacht war, den Bereich 1 in die engere Wahl zu nehmen. Der Bereich 2 wurde ursprünglich gar nicht in Betracht gezogen. Nochmals wiederholt sie, dass die Anordnung der Urnengräber zu streng bzw. zu linear erscheint. Sie betont zudem, dass der Charakter des Grabfeldes und auch die Kapazität auf die Bedürfnisse der Gemeinde Pettendorf abzustellen sind. Ziel sei es, den Friedhof gestalterisch aufzuwerten, auch von der Struktur her. 

Bürgermeister Obermeier erwidert, dass dies eindeutig in der Entwurfsplanung aufgezeigt wurde und weist nochmals darauf hin, dass im ersten Schritt über den Bereich und nach Möglichkeit über die grundsätzliche Art der Ausführung entschieden werden sollte. 

Gemeinderat Weigl ergänzt hierzu, dass es zum Bereich 2 keine echte Alternative gibt, zumal auch bei kritischer Sichtweise trotzdem alle anderen Bestattungsformen zusätzlich vorhanden wären. Auch spricht vieles dafür, die Grabplatten „ebenengleich“ auszuführen, insbesondere um die Pflege der Fläche und des Friedhofes zu erleichtern. 

Nachdem im Gemeinderat kein weitergehender Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt Bürgermeister Obermeier wie folgt abstimmen: 

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Kenntnis. Für die zusätzlichen Erdurnengräber ist der Bereich 2 vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für die Umsetzung soll eine „ebenengleiche“ Ausführung der Erdurnengräber erfolgen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 04.01.2024 16:17 Uhr