Beteiligungsmanagement; KERL eG, Änderung der Satzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderat, 07.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Satzung der KERL eG ist vom 7. Dezember 2011. Anlässlich der Weiterentwicklung und der Gründung der KERL Projekt GmbH sowie den Erlass einer Geschäftsordnung für Vorstand und Aufsichtsrat ist eine Überarbeitung und Anpassung der Satzung notwendig.
Die Generalversammlung hat in ihrer Sitzung am 7. November 2023 die vorgestellten Änderungen der Satzung einstimmig zustimmend zur Kenntnis genommen.
Folgende wesentliche Änderungen sollen vorgenommen werden:
- §3 Möglichkeit zur Aufnahme weiterer kommunaler Gebietskörperschaften, die sich in der Region Regensburg, aber nicht im Landkreis befinden; natürliche Personen wurden herausgenommen
- §5 vor dem Hintergrund eines etwaigen Beitritts verschiedener Kommunen aus der Region wurde die Kündigungszeit auf 10 Jahre (=Mindestdauer der Mitgliedschaft) verlängert. Für die bisherigen Mitglieder hat die Kündigungszeit keine Auswirkung, da diese bereits mehr als zehn Jahre Mitglied sind. Damit soll eine Gleichstellung erfolgen.
- §7 wurde gestrichen, nachdem keine natürlichen Personen mehr Mitglied werden können.
- §14 zur Verwaltungsvereinfachung und Beschleunigung des Projektfortschritts wurde eine Einzelvertretung der Vorstandsmitglieder und Prokuristen (=Geschäftsführer) ermöglicht. Bisher konnten nur zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich Verträge für die KERL schließen. Im Innenverhältnis sind die Vorstände und Prokuristen (=Geschäftsführer) durch die Geschäftsordnung gebunden.
- §18 zur Verwaltungsvereinfachung wird die Protokollführung auf ein Ergebnisprotokoll umgestellt. Wesentliche Wortbeiträge, insbesondere bei unterschiedlichen Meinungen, werden weiterhin erfasst.
- § 16 künftig muss mindestens jährlich eine Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen. Häufigere Sitzungen sind bei Bedarf aber gleichwohl möglich. Eine regelmäßige Information der Mitglieder soll künftig zusätzlich über einen regelmäßigen Newsletter erfolgen.
- §§22 Rechtsgeschäfte über Grundstücke usw. (Pachtverträge für Erneuerbare Energien) können bis zu einer Höhe der jährlichen Pacht von 250 T EUR von einem Vorstand oder Prokuristen (=Geschäftsführer) geschlossen werden, sonstige Rechtsgeschäfte bis zu einer Wertgrenze von 100 T EUR.
- § 25 Stimmrechte wurde angeglichen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bisher gab es für juristische Personen des Privatrechts Ausnahmen (bis zu 3 Stimmen), die in der Praxis aber nicht angewendet wurden
- § 26 Die Generalversammlung kann auch online mittels Ton-Bild-Übertragung durchgeführt werden.
- §27 die Möglichkeit der elektronischen Ladung und Nutzung eines Ratsinformationssystems wird geschaffen.
Die Satzung ist zunächst in den Gremien der Mitglieder zu beschließen. Im Rahmen der kommenden Generalversammlungen (voraussichtlich Februar 2024) soll sodann eine mehrheitliche Beschlussfassung über die Satzungsänderung erfolgen.
Anlage:
Entwurf der geänderten Satzung in der Fassung vom 7. November 2023
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der beigefügten und vorgestellten Änderung der Satzung der KERL eG in der Fassung vom 7. November 2023 zu. Der Erste Bürgermeister Obermeier oder sein Stellvertreter im Amt wird ermächtigt, der Satzungsänderung in der nächsten Generalversammlung der KERL eG zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2025 08:08 Uhr