Zur ordnungsgemäßen Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehren ist es erforderlich, die aktiven Kameradinnen und Kameraden mit 121 neuen Helmen auszustatten.
Hierfür wurde nachfolgendes Leistungsverzeichnis erstellt, mit dem im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bzw. Angebotsaufforderung nach den Vorschriften der Komm-HV-K zu Beginn des Haushaltsjahres 2024 ausgeschrieben werden soll.
Die Beschaffung ist aus Sicht der Feuerwehrkommandanten zwingend erforderlich, die Helme sollen soll mit einer Universal-Einheitsgröße für Personen mit einem individuellem Kopfumfang von 50 bis 67 cm beschafft werden.
Für die Beschaffung sind nach Markterkundung voraussichtlich 30.000 € brutto erforderlich. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2024 bereitzustellen.
Die „ex-ante Befassung“ des Gemeinderates dient der vergabe- und haushaltsrechtlichen Rechtssicherheit.
Die Einhaltung der vergaberechtlichen Anforderungen wird mit nachfolgendem Leistungsverzeichnis gewährleistet, die Finanzierbarkeit setzt voraus, dass eine Haushaltsposition für 2024 vorgemerkt werden kann.
Die Gesamtdeckung des Haushaltes 2024 wird nach derzeitigem Stand durch diese Beschaffungsmaßnahme nicht gefährdet.
Leistungsbeschreibung für einen Feuerwehr- und Rettungshelm der Feuerwehren in der Gemeinde Pettendorf
1. Allgemeines
Der Feuerwehrhelm, nachfolgend Helm genannt, soll die Einsatzkräfte - Männer und Frauen - bei allen Einsätzen der Brandbekämpfung, der Wald- und Flächenbrandbekämpfung, der technischen Hilfeleistung, des Rettungsdienstes und allen anderen üblicherweise im Feuerwehrdienst vorkommenden Tätigkeiten am Kopf inklusive Gesicht und im Nackenbereich schützen.
Der Helm muss ein komfortables Tragen bei jeder Witterung, zu jeder Jahreszeit und in allen Klimazonen weltweit ermöglichen.
2. Anforderungen
Der Helm muss den Anforderungen nach den nachstehenden, aktuellen europäischen Normen sowie den Anforderungen der nachstehenden, aktuellen internationalen Helmnormen für Feuerwehrhelme entsprechen und dabei auf Basis der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 geprüft, zugelassen und CE-zertifiziert sein.
- • EN 443:2008 - Typ A3b (Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen, ¾-Schalenhelm (Optional ½ -Schalenhelm) mit integriertem Gesichtsschutzvisier),
- • EN 16471:2014 (Feuerwehrhelme für Wald- und Flächenbrandbekämpfung),
- • EN 16473:2014 (Feuerwehrhelme für technische Rettung)
- • ISO 11999-5:2015 (Persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehreinsatzkräfte beim Brandeinsatz im Inneren von Gebäuden mit hohen thermischen Belastungen und/oder Gefährdungen durch Flammen – Teil 5: Helme)
- • ISO 16073-5:2019 (Persönliche Schutzausrüstung für die Waldbrandbekämpfung - Teil 5: Helme)
- • ISO 18639-5:2018 (Persönliche Schutzausrüstung für Rettungseinsätze – Teil 5: Helme)
Zusätzlich muss der Helm der europäischen Schiffausrüstungs-Richtlinie 2014/90/EU entsprechen und mit dem Steuerrad-Symbol gekennzeichnet sein.
Alle Zubehör-Komponenten, die in der Kombination mit dem Helm angeboten werden, müssen im System mit dem Helm nach den o.a. Normen geprüft, zugelassen und zertifiziert sein.
Da bei Feuerwehreinsätzen immer häufiger Arbeiten an spannungsführenden Anlagen mit entsprechenden elektrischen Gefahren, z.B. Störlichtbogen, vorkommen, z.B. bei E- und Hybrid-Fahrzeugen und bei Photovoltaikanlagen etc., sollte der Helm nach GS-ET-29 und in Anlehnung an die Norm EN/ IEC 61482-1-2 geprüft sein.
Neben der Zertifizierung nach allen oben aufgeführten Helmnormen soll der Helm insgesamt dieser Leistungsbeschreibung entsprechen.
Mit der Lieferung des Helms muss eine Gebrauchsanweisung in der Landessprache entsprechend der oben aufgeführten Helmnormen enthalten sein.
Eine Kurz-Gebrauchsanweisung mit einfacher Darstellung der Einstellungsmöglichkeiten des Helms soll jedem Helm beiliegen.
3. Helmschale
Der Helm soll seinen Träger bei möglichst geringem Gewicht optimal schützen, ohne ihn dabei in seinen Wahrnehmungen mehr als nötig einzuschränken.
Umgebungstemperaturen bis ca. 300°C dürfen nicht zur Formänderung der Helmschale führen. Das verwendete Material der Helmschale muss entsprechend hochtemperaturbeständig sein und soll aus einem Composite-Material, mit Verwendung eines Glasfaser-verstärktem Hochleistungskunststoff (z.B. PA-GF), bestehen. Sollte das Helmschalenmaterial aus einem anderen Composite-Material bestehen, so ist dieses detailliert anzugeben.
Die Dämpfung und der Schutz gegenüber mechanischen Einwirkungen von außen muss über eine in der Helmschale fest integrierte und geeignete Innenschalenkonstruktion aus Hitzebeständigen Material sichergestellt werden.
Für leichtere Stöße oder ein Anstoßen des Kopfs mit dem Helm an festen, harten Flächen soll zusätzlich ein Bänderungssystem (z.B. eine Kopfspinne) im Helm integriert sein, um durch elastische Dehnung der Bänder einen zusätzlichen Schutz des Kopfs zu erzielen.
Der Helm soll mit einer Universal-Einheitsgröße für Personen - männlich und weiblich - mit einem individuellem Kopfgrößenumfang von 50-67 cm geeignet sein.
Der Helm muss in Gelb-nachleuchtend (optional nur in Gelb) erhältlich sein. Das Lacksystem sollte aus einem dreischichtigen Aufbau aus Grundierung, Farbdecklack und Klarlack und auf Polyacrylatbasis bestehen.
4. Innenausstattung
Die Innenausstattung soll für Personen mit Kopfgrößen von 50-67 cm geeignet und individuell anpassbar sein.
Der Helm und die Innenausstattung muss das Tragen einer Atemschutz-Vollmaske mit 5-Punkt-Kopfspinne oder Haarnetz ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
Die Kopfweitenverstellung muss im Einsatz und bei Benutzung von Feuerwehrhandschuhen durch eine stufenlose Größenverstellung von außen über ein einfach und komplett frei zugängliches Drehrad an der Außenseite der Helmschale möglich sein.
Die Anpassung der Innenausstattung auf das Tragen einer Atemschutzmaske mit 5-Punkt-Kopfspinne oder Haarnetz sowie bei Nutzung einer Flammschutzhaube muss dabei einfach und schnell erfolgen können.
Die komplette Bänderung muss aus einem flammenresistenten und waschbaren Material bestehen. Für einen hohen Tragekomfort soll die Bänderung in zwei Größen verfügbar sein und sollte mit einer Polsterung im Wangen-/Ohrbereich ausgestattet werden können. Das Öffnen und Schließen der Bänderung muss durch ein farblich deutlich sichtbares Gurtschloss ermöglicht werden.
Eine individuelle Verstellung der Bänderung im Kinn- und Nackenbereich über Klett und/oder Klemmschnallen muss stufenlos möglich sein.
Die Tragehöhe des Helmes muss in mehreren Positionen fest einstellbar sein, um einen guten und stabilen Sitz – mit und ohne Atemschutzmaske – zu ermöglichen.
Um ein gutes Klima im Helminneren sicherzustellen, muss der Helm mit einer Kopfspinne oder einer vergleichbaren Textilkomponente ausgestattet sein, so dass der Kopf nicht mit dem Dämpfungselement oder der Helmschale direkt in Berührung kommt.
Alle Textilkomponenten der Innenausstattung, wie z.B. die Bänderung, die Kopfspinne, der Tragering mit Polsterung etc., die mit Schweiß in Berührung kommen, sollen komplett werkzeuglos austauschbar und waschbar sein.
Alle verwendeten Werkstoffe, insbesondere die Textilkomponenten, müssen aus hautfreundlichen Materialien bestehen. Über die humanökologische Unbedenklichkeit soll ein Nachweis erbracht werden (z.B. OEKO-TEX-Zertifikat).
Über die subjektiven Aspekte bei der Beurteilung eines Helms, wie „Tragekomfort“, „Gewichtsverteilung“, „Druckstellen“, das „Helmklima“ und ggf. andere Aspekte, sollten objektive Untersuchungsergebnisse im Rahmen von Probandentests vorliegen und entsprechende Informationen bereitgestellt werden können.
5. Augen-/Gesichtsschutz
Der Helm muss immer über ein innen in den Helm integriertes Gesichtsschutzvisier verfügen, welches nach EN 14458:2018 getestet, zugelassen und CE-zertifiziert und für den Feuerwehreinsatz geeignet sind.
Ein Augenschutzvisier soll zusätzlich als Option verfügbar und ebenfalls innen in den Helm integriert sein. Das Augenschutzvisier soll nach EN 14458:2018 getestet, zugelassen und CE-zertifiziert und für den Feuerwehreinsatz geeignet sind.
Beide Visiere müssen unabhängig voneinander bedienbar und gleichzeitig parallel schwenkbar sein – sowohl für Rechts- als auch Linkshänder gleichermaßen.
5.1 Gesichtsschutzvisier: Dieses Visier muss nach EN 14458 als Gesichtsschützer klassifiziert und gekennzeichnet sein. Es soll die Augen sowie das Gesicht bis zum Kinnbereich vollständig gegen mechanische, thermische und chemische Einwirkungen schützen.
Das Gesichtsschutzvisier soll aus hochthermisch belastbarem Polycarbonat bestehen und im Inneren des Helms integriert und stufenlos herauf und herunter schwenkbar sein.
Das Gesichtsschutzvisier soll höchste optische Qualität aufweisen – optische Klasse 1 – für eine ermüdungsfreie Sicht im Einsatz.
Das Gesichtsschutzvisier soll immer mit einer permanenten Antikratz-Beschichtungen auf der Außenseite (Kennzeichnung „K“) und einer permanenten Antibeschlag-Beschichtung auf der Innenseite (Kennzeichnung „N“) ausgestattet sein, um für die unterschiedlichen Anwendungsfälle bei der Feuerwehr immer guten Schutz und gute Sicht zu bieten.
Die Visierkante soll im eingeklappten Zustand über die Helmschale vorstehen, um eine einfache und sichere Bedienung zu ermöglichen – gleichermaßen für Rechts- und Linkshänder.
Das Visier darf in Gebrauchsstellung in keinem Fall Teile des Gesichts, z.B. die Nase, berühren. Es muss das Tragen einer individuellen Korrekturbrille unter dem heruntergeklappten Visier möglich sein.
5.2 Augenschutzvisier: Dieses Visier muss nach EN 14458 als Augenschützer klassifiziert und gekennzeichnet sein. Es soll im Wesentlichen die Augen vollständig gegen mechanische, thermische und chemische Einwirkungen schützen.
Das Augenschutzvisier soll aus hochthermisch belastbarem Polycarbonat bestehen und muss im Inneren des Helms integriert und stufenlos herauf und herunter schwenkbar sein.
Das Augenschutzvisier sollte die Form einer klassischen Schutzbrille haben und soll dabei höchste optische Qualität aufweisen – optische Klasse 1 – für eine ermüdungsfreie Sicht im Einsatz.
Das Augenschutzvisier soll immer mit einer permanenten Antikratz-Beschichtungen auf der Außenseite (Kennzeichnung „K“) und einer permanenten Antibeschlag-Beschichtung auf der Innenseite (Kennzeichnung „N“) ausgestattet sein, um für die unterschiedlichen Anwendungsfälle bei der Feuerwehr immer guten Schutz und gute Sicht zu bieten.
Optional soll das Augenschutzvisier in einer getönten Version verfügbar sein, um einen hohen Schutz gegen Sonnenlicht und Blendung zu ermöglichen.
Aufgrund verschiedener Gesichtsformen und den damit verbundenen ergonomischen Aspekten muss der Helm eine Möglichkeit zur horizontalen Verstellung des Augenschutzvisiers bieten. Es sollte ebenfalls das Tragen einer individuellen Korrekturbrille unter dem heruntergeklappten Visier möglich sein.
6. Kennzeichnungen am Helm
Der Helm muss die Anbringung von kundenspezifischen Kennzeichnungen ermöglichen, z.B. auf der Frontplatte oder der Helmrückseite, und entsprechend zugelassen sein.
Der Helm soll über klar definierte Flächen im vorderen, seitlichen und hinteren Helmbereich zur Anbringung von Reflexstreifen verfügen.
Der Helm muss die Anbringung einer Dienstgrad-Kennzeichnung ermöglichen.
Der Helm soll mit einer individuellen und eindeutigen Seriennummer-Kennzeichnung ausgestattet sein, um ihn eindeutig identifizieren zu können.
Der Helm soll mit Barcode-Etiketten oder einen RFID-Transponder ausgestattet werden können, zur Unterstützung logistischer Prozesse und/oder Verwendung eines Asset-Managementsystem.
7. Nackenschutz
Der Nackenschutz darf die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen und muss daher flexibel ausgeführt sein. Als Material sollte öl- und wasserabweisendes sowie flamm- und hitzebeständiges Material verwendet werden. (Nomex)
Der Nackenschutz sollte aus funktionalen Gründen in verschiedenen Zuschnitten, z.B. kurze Version oder Hollandtuch, verfügbar sein.
Der Nackenschutz soll werkzeuglos, einfach und schnell am Helm montierbar und demontierbar sein.
8. Reinigung, Pflege und Wartung
Ausführungen zum Reinigungsvorgang und den geprüften Reinigungsmitteln müssen in der Gebrauchsanleitung als Teil der Zulassung vermerkt sein.
Die maschinelle Reinigung und Aufbereitung des Helms in einem dafür ausgelegten Industriewaschsystem - sowohl in Trommelwaschmaschinen als auch in Systemen mit Sprühverfahren - soll möglich sein.
Der Helm sollte keine verbindlichen Wartungsfristen aufweisen.
Schulungen zur Durchführung von Service-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sollten verfügbar, jedoch nicht zwingend zur Nutzung des Helms vorgeschrieben sein.
9. Gebrauchsdauer
Hinweise für die Gebrauchsdauer sollten verfügbar sein. Präferiert werden Helme ohne verbindliche Austauschfrist. Hinweise zur fachgerechten Entsorgung und Recycling sollen gegeben sein.
10. Gewicht
Der Helm - Helmschale inklusive kompletter Innenausstattung und dem Gesichtsschutzvisier - soll ein Gewicht von 1.250g nicht übersteigen.
11. Zubehör - optionale Komponenten
Alle Zubehör-Komponenten, die in der Kombination mit dem Helm angeboten werden, müssen im System mit dem Helm nach den oben unter Punkt 2 dieser Leistungsbeschreibung genannten Normen zugelassen sein.
11.1 Helmlampen
11.1.1 Integrierte Helmlampe: Der Helm soll die Möglichkeit einer vollständig in das Design integrierten Helmlampe mit LED-Technologie bieten. Die integrierte Helmlampe muss feuerwehrtauglich sein und somit auch im robusten Alltag am Helm verbleiben und den im Feuerwehreinsatz herrschenden Bedingungen (Hitze, Feuer, mechanische Schläge etc.) standhalten können.
Des Weiteren muss die integrierte Helmlampe für die Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen zugelassen sein. Die Ex-Schutzklasse soll mindestens ATEX II 2G Ex ib IIC T4 Gb entsprechen.
Die Helmlampe soll eine IP-Schutzklasse von IP 67 oder höher besitzen.
Die Helmlampe soll über handelsübliche AA-Batterien betrieben werden können und über eine Batteriestand-Anzeige sowie eine Warnung bei schwachen Batterien verfügen.
Mit Batterien soll die Helmlampe ein Gewicht von 125g nicht übersteigen und die Balance des Helmes soll von der integrierten Helmlampe nicht negativ beeinflusst werden.
Zusätzlich soll die Helmlampe über mehrere Leuchtstufen verfügen und somit die Option einer verlängerten Leuchtzeit im Einsatz bieten.
Optional kann auch eine seitliche Anbaulösung angeboten werden.