Gemeindliches Satzungsrecht; Beratung und Beschlussfassung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS)


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderat, 21.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 13. Gemeinderat 21.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Berechnung der Beitrags- und Gebührensätze

1. Herstellungsbeiträge 

1.1. Bezugsflächen

Der aktuelle Stand und künftige Stand der beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen wurde für das Gemeindegebiet festgestellt. Dabei wurden Zuwächse berücksichtigt, die im Rahmen von aktuellen Bauleitplanverfahren in der Kalkulation berücksichtigt werden können. Hinzu kommen Flächenzunahmen unter Berücksichtigung der kalk. Nachverdichtung, vgl. auch 1.2.  




1.2. Zuwachs der Grundstücks- und Geschossflächen

Da gemäß § 5 Abs. 5 der BGS/EWS Grundstücks- und Geschossflächenvergrößerungen einen Nacherhebungstatbestand auslösen, müssen mögliche Nacherhebungen bei der Ermittlung der Beitragssätze berücksichtigt werden. 

Für die Berechnung des Zuwachses kann auf einen Zeitraum abgestellt werden, der gemäß Art. 70 Abs. 1 GO auch für die mittelfristige Finanzplanung berücksichtigt wird und sich über fünf Jahre erstreckt. 

Abweichend davon wird bei Gemeinden ohne besondere Entwicklungen mit einer Nachverdichtung von 1 bis 2 % der betragspflichtigen Grundstücksflächen kalkuliert. Bei den Geschossflächen liegt die Nachverdichtung bei ca. 1 bis 3 % der beitragspflichtigen Geschossflächen. 

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BayVGH v. 27.01.2000 Nr. 23 N 99.1741, GK 2001/54 wird für die Grundstücks- und Geschossflächenvergrößerung eine Steigerung von jeweils 1 % angenommen. 
1.3 Herstellungs- und Investitionsaufwand

Der Herstellungsaufwand resultiert aus den Anlagenachweisen sowie den Haushalts- und Finanzplänen der Gemeinde Pettendorf. Der Herstellungsaufwand beinhaltet Grundstücke (auch grundstücksgleiche Rechte), Kanäle (Misch-, Regenwasser- und Schmutzkanäle), investive Anteile an der Regensburger Kläranlage, Sonderbauwerke (z. B. Pumpwerke, Regenüberlaufbecken), Hausanschlüsse (öffentlicher Teil) sowie bewegliches Anlagevermögen der Entwässerungseinrichtung. 

Verlauf Herstellungsaufwand in € (Betrachtungszeitraum 1992 bis 2023):

Stand - 31.12.1992
Stand - 31.12.2011
Stand - 31.12.2015
Stand – 
31.12.2019
Stand –
31.12.2023
9.476.029,61 
13.491.214,07
13.968.158,60
16.101.961,80
 17.389.372,90 


Der Ausgangswert bezieht sich auf die Kalkulation der Kommunalberatung Hurzlmeier, Straubing, die nach Änderung des KAG 1992 mit der Kalkulation der Gebühren und Herstellungsbeiträge beauftragt wurde. 

1992 bis 2011
Im Zeitraum zwischen 1992 bis 2011 haben sich deutliche Mehrungen beim Anlagevermögen ergeben, die die sich auf alle Bereiche der Entwässerungseinrichtung beziehen. Größere Investitionen erfolgten u. a. für die Misch- und Regenwasserkanäle in den Baugebieten „Solner Breite I und II“, „Auf der Wiese“, „Auf der Höhe“ und das Gewerbegebiet Pettendorf, die sich auf ca. 1.000.000 € beziffern. Für Sonderbauwerke (Pumpwerke) wurden insbesondere in den Jahren 2007 bis 2009 Investitionen von ca. 140.000 € getätigt. Bei den Schmutzwasserkanälen waren über die investiven Aufwendungen zusätzlich ca. 922.000 € zu verzeichnen. 

2012 bis 2015
Im Zeitraum zwischen 2011 bis 2015 fallen die investiven Maßnahmen am Kanalnetz sowohl relativ als auch absolut weniger ins Gewicht. Signifikante Aufwendungen wurden z. B. für den Mischwasserkanal „Hinter´m Wastl“ in Höhe von ca. 41.000 € und die Schmutzwasserkanäle in Höhe von ca. 195.000 €. 

2015 bis 2018
Der Investitionsaufwand für die Kanalisation der Gemeinde Pettendorf bis einschließlich 31.12.2018 wird insbesondere unter Berücksichtigung der notwendigen Aufwendungen für Pettendorf Südwest und die Dorferneuerung Kneiting ca. um weitere 1.138.000 € ansteigen, davon allein für Pettendorf Südwest ca. 873.000 € für das Kanaltrennsystem. 

2019 bis 2022
Der für die Kalkulation der Herstellungsbeiträge relevante Aufwand beträgt unter Berücksichtigung der bis 2023 tatsächlich durchgeführten und bis 2023 geplanten Investitionen 623.774,01 €.

2023 bis 2026
Hier werden die Investitionen für künftige Baugebiete – soweit beitrags- und gebührenrelevant – berücksichtigt. Ebenso werden weiterhin insbesondere Investitionen für Maßnahmen zur Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt, die stetig steigenden Anforderungen unterliegt. 


1.4 Beitragsberechnung (alt)
1.4. b) Betragsberechnung neu


Globalkalkulation
Für die Berechnung der Herstellungsbeiträge wurde die Globalberechnung durchgeführt, die alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung aller (Teil-)Anlagen, einschließlich der Kosten für bestehende Planabsichten (in absehbarer Zeit), abzüglich des anderweitig gedeckten Investitionsaufwandes, unterschiedslos auf alle Beitragsgrößen – hier die Grundstücks- und Geschossflächen – im gesamten Gemeindegebiet umlegt, soweit diese Grundstücke bereits angeschlossen oder zumindest beitragspflichtig sind oder für sie nach den Planungen in absehbarer Zeit eine Beitragspflicht entstehen kann. Dabei sind nach herrschender Meinung auch Bebauungspläne einzubeziehen, für die verdichtete Planungsabsichten vorliegen. 

Nach dem Schema zur Beitragskalkulation – Globalrechnung - Herstellungsbeiträge aus „Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Nitsche, Baumann, Schwammberger, Carl Link Verlag, Köln“ ergeben sich die Herstellungsbeiträge wie folgt: 

a) pro m² Grundstücksfläche                                                1,89 €

b) pro m² Geschossfläche                                                 13,08 €



2. Gebührenbedarfsrechnung 


Einleitungsmengen und befestigte Flächen:



Bisherige Gebühren:

Gebühr für Einleiter SW je m³: 1,18 €

Gebühr für Einleiter NSW je m³: 0,40 € 

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung

Die sich aus Nachkalkulationszeitraum 2019 bis 2022 ergebenden Überdeckungen in Höhe von 21.356,82 € für Niederschlagswasser und Unterdeckungen 136.210,62 € für Schmutzwasser wurden in den Kalkulationszeitraum 2023 bis 2026 verrechnet, Art. 8 Abs. 6, Satz 2 KAG. 

Die Einleitungsmengen wurden in der Vorauskalkulation auf die arithmetischen Mittelwerte festgeschrieben, da bis 2026 nicht mehr mit einem signifikanten Zuwachs zu rechnen ist. 


Auswirkungen auf die Beitrags- und Gebührensatzung
Die Ergebnisse der Gebühren- und Beitragskalkulation werden als Änderung in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 17.08.1994 in der Fassung vom 05.12.2019 berücksichtigt. 

Daraus ergibt sich nachfolgender Beschlussvorschlag: 

Gebühr für Einleiter SW je m³: 1,75 € 

Gebühr für Einleiter NSW je m²: 0,31 € 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink und GL Antretter erläutern den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Pettendorf beschließt am 21.12.2023 nachfolgende Änderungssatzung zur BGS-EWS in der Fassung vom 05.12.2019 mit Wirkung ab 01.01.2024:

Auf Grund von Art. 5,8 und 9 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Pettendorf folgende 

Satzung 
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung 
zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) vom 17.08.1994, geändert am 14.12.2010, 10.12.2015 in der der Fassung vom 05.12.2019

§ 1

§ 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2019 erhält folgende Fassung: 

(1) Der Beitrag beträgt

a) pro m² Grundstücksfläche                                                1,89 €

b) pro m² Geschossfläche                                                 13,08 €

§ 2

§ 10 Abs. 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2019 erhält folgende Fassung: 

„Die Gebühr beträgt 1,75 € pro Kubikmeter Schmutzwasser“

§ 3

§ 10 a Abs. 7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2019 erhält folgende Fassung: 

„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,31 € pro m² pro Jahr“

§ 4

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.


Pettendorf, den 21.12.2023

gez.

Ludwig Bink
Zweiter Bürgermeister 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:35 Uhr