Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 79 "Seefeldstraße", Gemeinde Sinzing; Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Gemeinderat, 21.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pettendorf) 13. Gemeinderat 21.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 27.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 79 Allgemeines Wohngebiet „Seefeldstraße" in Eilsbrunn beschlossen. Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß§ 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt. 

Als Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, wird die Gemeinde Pettendorf von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme gebeten. Sofern von Seiten der Gemeinde Pettendorf Belange wahrzunehmen sind oder Anregungen und Äußerungen vorgebracht werden, wird um Zusendung der Stellungnahme bis spätestens 11.01.2024 gerne per Mail an: bauleitplanung@sinzing.de gebeten. Sollte bis zu diesem Termin keine Äußerung vorliegen, wird davon ausgegangen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von der Gemeinde Pettendorf wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Bink erläutert den Sachverhalt. Im Gemeinderat besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass durch die vorgelegte Planung Belange der Gemeinde Pettendorf nicht berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2024 10:35 Uhr