Der Gemeinderat hat zuletzt in der Sitzung vom 07.10.2021 eine Beitragserhöhung sowohl für die Kindergärten wie auc h für die Kinderkrippe beschlossen. Auf die damaligen Ausführungen wird verwiesen. Insbesondere auf die Aussage der damaligen Ministerin, die Deckungslücke nach den pauschalierten Sätzen aus dem BayKiBiG aus kommunalen Mitteln in Verbindung mit Erhebungen von Elternbeiträgen zu schließen.
In der Kindergartenausschusssitzung vom 16.12.2021 wurden die Beiträge auf Vorschlag der Gemeinde zuletzt angepasst. Im damaligen Beschluss wurde angeregt, die Gebühren dynamisch anzupassen. Ebenfalls wurde beschlossen, dass der damals ebenfalls neu beschlossene Beitrag für Krippenkinder analog bei unter 3-jährigen Kindern anzuwenden ist.
Der Anteil der Gemeinde beträgt in den Defizitvereinbarungen 90 % bzw. 80 %.
Die Defizite beliefen sich:
- bei den Johannitern 2022 für Krippe und KiGa (ohne Waldkindergarten) auf 39.000 €.
- beim katholischen Träger 2022 auf 30.189,49 €. Für 2023 werden hier im Ansatz 82.000 € erwartet.
Mit Mail vom 04.12.2023 wurden beide Träger um Stellungnahme zum gemeindlichen Vorschlag gebeten.
Bisherige Beiträge:
Beiträge ab 01.09.2024:
Für die Diskussion muss klargestellt werden, dass in der Betriebskostenabrechnung regelmäßig keinerlei Miete (Container) oder rechnerische Abschreibung für die Gebäude erfolgt. Somit verbleibt ohnehin ein permanentes nicht sichtbares, aber erhebliches Defizit bei den Eigentümern der Gebäude. Die Umlegung wäre auch nicht gewollt und für eine familienfreundliche Gesellschaft nicht vertretbar, sollte aber in der Argumentation zumindest bedacht werden. Vor allem vor dem Hintergrund der umgesetzten baulichen Investitionen der Gemeinde und der weiter zu erwartenden Sanierung wegen festgestellter Unterhaltsrückstände im Bereich der Kirche ist zukünftig mit höheren Defiziten zu rechnen.
In der Diskussion über bessere Bezahlung des Personals, ausreichende Personalakquise und Verbesserung des Personalschlüssels wurde von den Eltern im Rahmen der Besetzungsthematik durchaus der Eindruck vermittelt, dass eine finanzielle Beteiligung keine besondere Belastung wäre, viel wichtiger erschien ein ausreichendes Platzangebot und die Qualität des Personals.
Zudem werden sowohl die Eltern der Krippenkinder wie auch die der Kindergartenkinder vom Freistaat mit 100,00 €/Monat entlastet.
Deswegen ist der vergleichsweise höhere Anstieg bei den Kindergartenkindern geplant, da die Regelbuchungszeit bisher bei der normalen Regelbuchung den Eltern nichts gekostet hat.
Weiter ist zu beachten, dass Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar sind.
Die Erhöhung der Gebühren ist mit den jeweiligen Trägern abzustimmen.
Von den Johannitern wurde bereits Einverständnis signalisiert.
Von der Kirchenstiftung erfolgte folgende Rückmeldung:
- Eine Erhöhung der Beiträge wird grundsätzlich begrüßt und als dringend notwendig erachtet. Die Kostensteigerungen in allen Bereichen lassen nichts anderes zu, um die Defizite zu reduzieren.
- Allerdings gibt es Bedenken bei der Erhebung der Beiträge der U3-Kinder in unserer neu formierten altersgemischten Gruppe. Nach Rücksprache mit der Einrichtungs-Leitung und Fachberatung sehen wir die Höhe der Beiträge und hier speziell die Differenz zu den Kindergartenbeiträgen als nicht angemessen an.
- In der altersgemischten Gruppe wird für die Familien nicht dieselbe „Leistung“ erbracht, wie das in einer Krippe möglich ist. Wir haben nicht den geschützten Rahmen von lediglich 12 Kindern in einer Gruppe. Auch sind die Rahmenbedingungen im Kindergarten Margaretha nicht vollständig vergleichbar mit dem Neubau in Kneiting. Beispielsweise haben wir im Außenspielbereich keine zusätzlichen Spielgeräte für Krippenkinder, wie das dort der Fall ist. Einen dreimal so hohen Beitrag für U3 Kinder zu erheben halten wir für schwer vermittelbar.
- Weiterhin stellt sich die Frage, wo genau die Altersgrenze gezogen wird? Wie wird das im Kindergarten Kneiting gehandhabt? Tatsächlich beim dritten Geburtstag des Kindes oder gilt der neue Betrag ab 2 Jahren und 9 Monaten, also das Alter, in dem Kinder auch bisher als Regelkinder in den Kindergarten aufgenommen wurden und ggf. bereits zuschussberechtigt sind für den Zuschuss der staatlichen Förderung?
Als alternativen Vorschlag würden wir die Beiträge im Kindergarten deutlicher anheben und dafür eine Kategorie „U3-Kinder im Kindergarten“ zwischenschieben.
Ab 01.09.2024:
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St. Margareta
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Beiträge
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U 3 im Kiga
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Ü 3
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3 – 4 Stunden
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200,00 €
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4 – 5 Stunden
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220,00 €
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110,00 €
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5 – 6 Stunden
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250,00 €
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125,00 €
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6 – 7 Stunden
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280,00 €
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140,00 €
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7 – 8 Stunden
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310,00 €
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155,00 €
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8 – 9 Stunden
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340,00 €
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170,00 €
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9 – 10 Stunden
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Die Sicht der Verwaltung kann diese Argumentation nicht teilen:
Die Zielsetzung der Gemeinde ist und sollte auch bleiben, die Gebührengleichheit der beiden Einrichtungen aufrechtzuerhalten. Hierdurch soll eine Konkurrenzdiskussion der Eltern aus Gebührengründen vermieden werden. Das gilt gleichermaßen für die U 3-Kinder wie den Kindergarten. Hier eine neue Gebührenstaffelung einzuführen für marginal unterschiedliche Beträge macht keinen Sinn.
Die U-3 Kinder erhalten aus Sicht der Gemeinde einen anderen Stellenschlüssel. Zudem blieb dieser auch nach Erreichen des 3. Geburtstages bis zum Ende des Buchungsjahres bestehen. Diese Regelung wurde aber seit Januar 2022 nicht mehr angewandt, weil hier aus Sicht der Verwaltung wegen dem höheren Stellenschlüssel lieber Kinder U 3 zu Lasten der Ü 3 aufgenommen wurden.
Die baulichen Rahmenbedingungen sind grundsätzlich nie vergleichbar. Der Innenbereich der neuen altersgemischten Gruppe wurde aufwändig durch die Gemeinde ohne Kosten für die Kirchenstiftung saniert und entspricht den gleichen Rahmenbedingungen wie in Kneiting. Der Außenbereich ist mit wenig Aufwand, wenn nötig, vom Träger nachrüstbar. Hier beteiligt sich die Gemeinde wie vor am Defizit.
Zusätzlich wird auf die Beschlusslage der Kindergartenausschusssitzung vom 16.12.2021 verwiesen, hier erfolgte ein einstimmiger Beschluss zu dieser Thematik.
Nach Rücksprache mit den Johannitern zu den vorgetragenen Einwänden der Kirchenstiftung kam hier die Aussage, dass die Argumentation zur Höhe der Gebühren der altersgemischten Gruppe nachvollzogen werden kann. Insoweit wurde hier vorgeschlagen die Altersgemischte Gruppe mit dem Satz für den Kindergarten + 50 % der Differenz zwischen Krippe und KiGa anzusetzen. Dies hätte dann folgende Gebühren zur Folge: