Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes „Westlich der Dachgred" vom 30.01.1974 und der 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.01.1995 des Markt Nittendorf;
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 1 Abs. 8 i.V.m. § 4 Abs.1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderat, 11.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktrat Nittendorf hat in seiner Sitzung vom 21.11.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Westlich der Dachgred“ vom 30.01.1974 und die 1. Änderung des Bebauungsplanes vom 30.01.1995 im Ortsteil Undorf aufzuheben. Der Entwurf der Aufhebungssatzung wurde gebilligt.
Die Festsetzungen des damaligen Bebauungsplanes sind nicht mehr zeitgemäß. Zudem sind nahezu alle Parzellen bebaut, weshalb eine städtebauliche Notwendigkeit zur bauleitplanerischen Regelung nicht mehr erforderlich ist. Zukünftige Bauvorhaben sollen nach § 34 BauGB beurteilt werden. Zusätzlich ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes über einen Teilbereich des bisherigen Geltungsbereiches geplant.
Eine Stellungnahme zur geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes kann bis zum 19.01.2024 an den Markt Nittendorf übersandt werden. Sollte bis dahin keine Rückantwort eingegangen sein, wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde Pettendorf zu den Planungen keine Einwände vorbringen will. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Markt Nittendorf den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt. Es besteht kein weitergehender Diskussionsbedarf.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Belange der Gemeinde Pettendorf durch die Aufhebung des Bebauungsplanes nicht berührt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.03.2024 13:17 Uhr