Gewässerentwicklungsplan;
Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen am Tremmelhausener Graben
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Gemeinderat, 06.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Maßnahme kann durch die mittlerweile umgesetzten Wegetausche nach stattgehabter Vermessung nunmehr auf den neuen Fl.Nr. 1092/1 und Teilfläche 1092/2 umgesetzt werden. Der Eintrag ins Grundbuch steht allerdings noch aus. Die Maßnahme wird vom Landschaftspflegeverband LPV umgesetzt, der Maßnahmenträger ist die Gemeinde Pettendorf. Auf Grundlage des bestehenden Gewässerentwicklungsplanes aus 2004 ist die Maßnahme förderfähig, der erwartete Fördersatz liegt laut Hr. Sedlmeier vom LPV bei 90 %.
Das für die Förderung notwendige Procedere des LPV lautet:
- Der LPV organisiert das Verfahren der Planung bis zur Ausschreibung
- Wir erstellen den Wasserrechtsantrag, die Gemeinde beantragt offiziell das Wasserrechtsverfahren
- Wir stellen den Antrag auf Förderung nach RZWAS beim WWA
- Die Angebotseinholung würden wir über Ihre Ausschreibungsplattform laufen lassen – die Gemeinde ist Ausschreibender
- Wir stellen die Bauleitung und kümmern uns um die Rechnungsabwicklung
- Alle Rechnungen werden von uns vorfinanziert und gehen dann unmittelbar an die Gemeinde zur Rückzahlung an uns (wie beim Gewässerunterhalt)
- Die Fördermittel werden nach Eingang bei uns sofort an die Gemeinde weitergeleitet
Die Planung wurde vom Büro Landimpuls durchgeführt. Die Grundlagen wurden dem GEP entnommen und entsprechen den damaligen Zielen. Ebenso finden sich die vom BUND 2021 übermittelten Argumente zur Renaturierung im Entwurf wieder.
Der Entwurf liegt nunmehr vor und ist freizugeben.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Obermeier erläutert den Sachverhalt und informiert darüber, dass die hohe Förderquote von 90 % der Kosten auf die vorausschauende Arbeit der Gemeinde und des Gemeinderats zurückzuführen ist. Bereits im Jahr 2004 wurde vom Gemeinderat der Gewässerentwicklungsplan verabschiedet, der Grundlage für solche Entwicklungsmaßnahmen ist und den Zugang zu Fördermitteln eröffnet. Bürgermeister Obermeier betont, dass auch die Anregungen des Bundes Naturschutz zum Renaturierungsplan eingearbeitet wurden. In diesem Zusammenhang merkt Gemeinderätin Muehlenberg an, dass den Naturschützer ausdrücklich für ihr Engagement im Zusammenhang mit der Renaturierung des Bereiches zu danken ist. Insbesondere sei die Maßnahme geeignet Sturzfluten zu vermeiden, da die Fläche Wasser speichert. Bürgermeister Obermeier bestätigt Frau Muehlenbergs Aussagen und erinnert daran, dass auch durch den Bau des Damms in Schwetzendorf bereits vor Jahren eine wichtige Maßnahme zur Vermeidung von Überflutungen durch die Schwetze geschaffen wurde.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Entwicklungsmaßnahme auf Grundlage des vorliegenden Entwicklungsplans zu. Der Verwaltung wird beauftragt die notwendigen wasserrechtlichen Verfahren in Zusammenarbeit mit dem LPV durchzuführen. Die Kosten werden entsprechend der Förderkulisse vorfinanziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.08.2024 11:42 Uhr