Der Bauausschuss befasste sich bereits ein seiner Sitzung vom 21.03.2024 mit dem Vorhaben und befürwortete es einstimmig. Mit Schreiben vom 06.05.2024 wurde die Gemeinde um eine erneute Entscheidung über das Einvernehmen gebeten, da die Planung nun um Maße ergänzt und ein (vollständiger) Befreiungsantrag eingereicht wurde.
Die vorgelegte Planung beinhaltet 2 Doppelhaushälften in den Ausmaßen von 15,65 x 10,11 m, sowie 2 Doppelgaragen in den Ausmaßen von 6,00 x 5,50 m. Zusätzlich werden noch 3 weitere Stellplätze auf dem Grundstück geschaffen.
Das geplante Vorhaben weist eine GRZ 0,6 bzw. eine GFZ von 0,6 auf, zulässig sind gemäß § 17 BauNVO in Dorfgebieten (MD) eine GRZ von 0,6 und eine GFZ von 1,2.
Von der vorliegenden Ortsabrundungssatzung „Adlersberg“ wird in folgenden Punkten abgewichen:
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Ortsabrundungssatzung
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Bauplan
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Bauweise
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E+D bzw. E+U
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U+E+1
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Dachneigung
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38 – 52°
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22°
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Traufhöhe max.
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6,20 m
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9,28 m (Südost-Ansicht)
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Die erforderlichen Befreiungen wurden schriftlich beantragt und wie folgt begründet:
- Die Geschossüberschreitung und die Traufhöhe resultiert überwiegend aus der Hangbebauung. Die 3-Geschossigkeit ist von der Straßenseite nicht zu erkennen. Durch die flache Dachneigung wird außerdem die Mächtigkeit des Gebäudes reduziert. Dadurch entstehen zwar planerische Traufhöhen, die die gewünschten Traufhöhen der Satzung überschreiten, jedoch fügt sich der Baukörper durch die geringe Firsthöhe und die großen Dachüberstände in die nähere Umgebung ein. Außerdem würde sich der Hauptbaukörper ohne die Nebenanlagen noch deutlich weiter von den Nachbargrenzen absetzen, weswegen nachbarliche Belange in keinster Weise gestört werden.
- Im Geltungsbereich der Satzung sind Beispiele zu finden, die die gewünschte Bebauung bereits in Größe und Umfang widerspiegeln.
Stellungnahme Verwaltung:
Durch die Zustimmung der Nachbarn und der oben genannten Punkte ist nach § 31 BauGB die Befreiung der in der Satzung festgelegten Anforderungen städtebaulich vertretbar.
Erschließung:
Das Grundstück ist straßenmäßig über die Ortsstraße „Marienstraße“ erschlossen, die Abwasserentsorgung und die Trinkwasserversorgung sind als gesichert zu betrachten. Die erforderlichen Grundstücksanschlüsse sind noch zu erstellen.
Stellplatzbedarf:
Gemäß den Festsetzungen der Stellplatzsatzung ist für das Vorhaben ein Stellplatzbedarf von 2 Stellplätzen je Wohneinheit über 40 m² und ein Bedarf 1 Stellplatzes je Wohneinheit unter 40 m² zu führen. Gemäß den vorgelegten Unterlagen ist dies mit insgesamt 7 Stellplätzen nachgewiesen.
Nachbarunterschriften:
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, die Zustimmungen wurden erteilt.